Kontrolleure finden an Gerichten mehr Messer und Schusswaffen

Erstveröffentlicht: 
02.04.2017

Kontrollen sind seit Jahren auch in Sachsens Gerichten Alltag. Die Millioneninvestition in die Sicherheit zahlt sich aus. Wachtmeister finden immer öfter Gefährliches, vom Ziegelstein bis zur Schusswaffe.

 

Dresden - . Elektroschocker, Messer, Schusswaffen: Bei Kontrollen an den rund 50 Gerichten und Staatsanwaltschaften werden immer öfter gefährliche Gegenstände sichergestellt. Das Spektrum reicht vom Ziegelstein über Scheren oder Schlagringe bis zu Schusswaffen. 2016 zogen Beamte und Wachtmeister 40.113 solcher Utensilien ein, fast ein Viertel mehr als im Jahr zuvor. Ein Drittel der knapp 16.000 Messer, die nicht unter das Waffengesetz fallen, fand sich allein bei Besuchern und Prozessbeteiligten im Dresdner Justizzentrum.

 

«Die Tendenz ist steigend, ohne dass sich die Kontrolldichte in den vergangenen drei Jahren erhöht hat», sagte ein Ministeriumssprecher. Die Zunahme etwa bei Elektroschockern oder Reizstoffspray zeige, dass immer mehr Menschen regelmäßig so etwas bei sich tragen. In den beiden Jahren zuvor waren insgesamt nur neun Elektroschocker entdeckt worden. Im Vergleich zu 2014 nahmen die Kontrolleure rund 40 Prozent mehr verbotene Dinge in Verwahrung, bis deren Eigentümer die Gebäude wieder verließen - abgesehen von Fällen illegalen Besitzes. 

 

Nachlässigkeit


So lag die Zahl der gefundenen gefährlichen Gegenstände 2014 bei mehr als 25 000, etwa die Hälfte davon Messer und zwei Schusswaffen. Im Jahr danach wurden keine Waffen entdeckt, aber mehr als 14 200 Messer. Im vergangenen Jahr kamen an Dresdner Gerichten vier Schusswaffen bei Kontrollen zum Vorschein.

 

In den meisten Fällen ist es Nachlässigkeit, wie bei dem Mann, der vom Angeln kam und das Angelmesser dabei hatte. «Auch ein Ziegelstein wurde schon gefunden», berichtete der Ministeriumssprecher. Dabei ließen sich selbst eigentlich friedfertige Menschen in emotional aufgewühlten Situationen mitunter zu physischer Gewalt hinreißen. «Gut, wenn dann zumindest kein Taschenmesser griffbereit ist.» 

 

Tod einer Zeugin


Sachsen investierte nach dem gewaltsamen Tod einer Zeugin im Dresdner Landgericht 2009 mehrere Millionen in mehr Sicherheit an Gerichten. Fenster und Türen wurden angepasst, Meldeanlagen installiert und die Zugangskontrollen verstärkt - inklusive mobiler Handsonden und Schleusen sowie mehr Personal.

 

Die Ägypterin Marwa El-Sherbini war bei einer Berufungsverhandlung am 1. Juli 2009 vom Angeklagten aus Fremdenhass erstochen worden. Sie hatte den Mann wegen rassistischer Beleidigung angezeigt. Die Bluttat hatte bundesweit Entsetzen, Proteste in der islamischen Welt sowie eine Debatte über die Sicherheit an Gerichten ausgelöst.

 

An Landgerichten und Justizzentren gibt es ständig Einlasskontrollen, an kleineren Amtsgerichten sind sie sporadisch. «Entweder ordnen Richter sie an oder sie finden spontan ohne Anlass statt», sagte der Ministeriumssprecher. Gravierende Gewalttaten hat es nicht mehr gegeben - auch dank der Kontrollen und guten Arbeit der Wachtmeister, betonte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und mahnte: «Waffen und andere gefährliche Gegenstände haben in Justizgebäuden nichts zu suchen.»