Wegen Dresdner Rede Bundes-AfD beantragt Parteiausschluss von Höcke

Erstveröffentlicht: 
31.03.2017

Der AfD-Bundesvorstand macht Ernst mit dem Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke. Wie ein Sprecher des Bundesvorstands MDR THÜRINGEN sagte, ist der entsprechende Antrag am Donnerstag beim Landesschiedsgericht der Partei in Thüringen eingereicht worden. Ob der Antrag, Höcke aus der AfD auszuschließen, außer der umstrittenen Dresdner Rede weitere Gründe enthält, wollte der Sprecher nicht sagen.

 

Die Landespartei erklärte am Freitag, bisher sei der Antrag nicht eingegangen. Pressesprecher Torben Braga verwies auf die Schiedsgerichtsordnung, wonach das Schiedsgericht "durch Einreichung der unterschriebenen Antragsschrift in Papierform – nebst dreier Kopien – bei der Geschäftsstelle" anzurufen ist.

 

Der AfD-Bundesvorstand hatte nach dem Redeauftritt Höckes in Dresden beschlossen, den Thüringer Landesvorsitzenden und Fraktionschef im Landtag aus der Partei auszuschließen. Die Entscheidung darüber muss aber das Landesschiedsgericht der AfD in Thüringen treffen. Höcke hatte auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" in Deutschland gesprochen und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert. Mit Bezug auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin sagte er, die Deutschen seien das einzige Volk, das sich ein "Denkmal der Schande" in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt habe.

 

Gegen Höcke waren nach dessen Rede über Erinnerungskultur und Vergangenheitsbewältigung 91 Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte ihre Ermittlungen gegen ihn jedoch ein. Die Behörde erklärte, die Rede erfülle weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch handele es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.