Im Landkreis Nordhausen sind am Dienstag einem Angehörigen der Reichsbürgerbewegung bei einer Durchsuchungsaktion die Waffen abgenommen worden. Die Polizei hat nun weitere Details zu dem Fall bekannt gegeben…
Gegen den 64-jährigen Mann und zwei weitere Beschuldigte wird seit
längerer Zeit wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz
ermittelt. Hinzu kamen Ermittlungen wegen der Verwendung von Symbolen
verfassungsfeindlicher Organisationen und Verstoß gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die Kriminalpolizei war aufmerksam geworden, als im Internet
Bilder kursierten, auf denen sich die Beschuldigten mit einer
Kalaschnikow und anderen illegalen Waffen zeigten. Auf den Fotos waren
auch verbotene Symbole und Granaten zu erkennen. Der 64-Jährige und die
43-jährige Beschuldigte sind als Sportschützen im Besitz
waffenrechtlicher Erlaubnisse und ordnungsgemäß angemeldeter Waffen.
Außerdem verfügen sie über eine Schwarzpulverberechtigung als
Böllerschützen. Der 34 Jahre alte dritte Beschuldigte hat keine
Erlaubnis.
Zu Beginn der Durchsuchungen wurden die Beamten von
Spezialeinsatzkräften unterstützt, um zu verhindern, dass der 64-Jährige
Zugriff auf seine Waffen hat, wenn die Beamten sein Wohnhaus betreten.
Der Mann leistete keinen Widerstand.
Insgesamt wurden im Landkreis Nordhausen drei Objekte durchsucht. Der
Untersuchungsrichter hatte die Durchsuchungen angeordnet, um alle
vorhandenen Waffen beschlagnahmen zu lassen. Die Waffenbehörde des
Landkreises nahm an den Durchsuchungen teil, da die Zuverlässigkeit der
Beschuldigten nicht mehr gegeben ist und die Erlaubnisse und Waffen
eingezogen werden sollen.
Neben 13 sogenannten Langwaffen und vier Kurzwaffen, zwei Pistolen und
zwei Revolver, wurden auch eine Böllerkanone, umfangreiche Munition und
Granatenköpfe beschlagnahmt. Ebenso wurden mehrere Waffen
sichergestellt, die in einem der Häuser als Dekoration an den Wänden
dienten und nun von Spezialisten waffenrechtlich begutachtet werden
sollen. Auf Nachfrage teilte die Polizei mit das die Granatenköpfe in
jedem Fall illegal seien, wie es sich mit den weiteren beschlagnahmten
Waffen verhalte, werde jetzt geprüft.
Der 64-Jährige macht offenbar aus seiner Zugehörigkeit zu der
Reichsbürgerbewegung keinen Hehl. Hinweise darauf sind mehrfach an der
Umfriedung des Grundstückes zu entdecken.