Sozialwohnungen zu fein?

Erstveröffentlicht: 
23.03.2017

Balkon oder Terrasse und zwei Bäder ab fünf Personen – das halten einige für übertrieben und andere für bescheiden.

Von Andreas Weller

 

Vor wenigen Wochen hatte die Stadtverwaltung die neuen Kriterien vorgegeben, die erfüllt werden müssen, um Fördergeld für sozialen Wohnungsbau vom Land zu erhalten. „Das ist ungerecht denen gegenüber, die ihren Wohnraum selber finanzieren müssen, hart arbeiten und vielleicht nicht so eine Ausstattung haben“, kritisiert CDU-Stadtrat Gunter Thiele.

 

Er stellt infrage, ob wirklich jede Wohnung einen Balkon oder eine Terrasse und ab fünf Personen ein zweites Bad haben muss. Auch die Vorgabe, dass es ab einer Dreiraumwohnung Zimmer und damit Fenster in zwei Himmelsrichtungen zwingend geben muss, hält er für zu hoch. Zudem gibt es Vorgaben wie einen Aufzug ab vier Geschossen, Kinderzimmer müssen mindestens zehn Quadratmeter groß sein. Zudem sind Mindeststellflächen für Küchen definiert. „Diese erfüllen viele Genossenschaftswohnungen nicht“, so Thiele.

 

Das sieht die SPD komplett anders. Fraktionschef Christian Avenarius: „Hier geht es um bescheiden oder sehr bescheiden. Hier werden Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufgebracht.“ Das sei unangemessen. „Es geht doch nicht um Luxuswohnungen.“ Aber auch die Grünen sehen Diskussionsbedarf über die Kriterien. „Uns erscheinen sie in Teilen auch hoch“, so Fraktionschef Thomas Löser. Deshalb werde er eine Anhörung von Experten beantragen. „Klar ist aber: Wir dürfen die vorhandenen Standards nicht runterschrauben.“ Am Ende entscheidet der Rat darüber.