Vier Jahre und drei Monate Haft für Brandanschlag auf Flüchtlingsheim

Erstveröffentlicht: 
07.03.2017

Nach einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im sächsischen Zwickau ist ein 32 Jahre alter Mann zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer attestierte ihm eine rechte Gesinnung und Nähe zu den so genannten Reichsbürgern.

 

Zwickau. Nach einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im sächsischen Zwickau ist ein 32 Jahre alter Mann zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sprach den geständigen Berufskraftfahrer am Dienstag des versuchten 15-fachen Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Familienvater am 22. Mai 2016 zwei Molotowcocktails in das Asylbewerberheim geworfen hatte.

 

Die Kammer attestierte ihm eine rechte Gesinnung und Nähe zu den so genannten Reichsbürgern. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte geständig war, Reue gezeigt hat und nicht vorbestraft war.

 

Mit seiner Tat habe der Mann unbekannte Menschen Todesgefahr ausgesetzt, hatte Staatsanwalt Jörg Rzehak in seinem Plädoyer gesagt. Er hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf höchstens vier Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.