Neben Rainer Wendt werden in Nordrhein-Westfalen noch zwei weitere Vertreter von Polizeigewerkschaften aus Steuergeldern bezahlt. Das Innenministerium will die Regelungen überprüfen – und hat bereits eine Lehre aus dem Fall gezogen.
Die umstrittene Bezahlung des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt aus Steuergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall. Ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf teilte am Sonntag mit, dass es dies noch zwei weitere Vertreter von Polizeigewerkschaften betreffe. Es handelt sich demnach um Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und Erich Rettinghaus, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Beiden werde „im Rahmen des dienstlich Vertretbaren erlaubt, gewerkschaftliche Aufgaben wahrzunehmen“, erklärte das Ministerium. „Wir nehmen die aktuelle öffentliche Debatte zum Anlass, die bisherigen Regelungen zu überprüfen“, hieß es. „Eine faktische Freistellung wie bei Herrn Wendt wird es für die Zukunft nicht mehr geben.“ Künftig müsse gewährleistet sein, dass „mindestens die Hälfte der Arbeitszeit Polizeiarbeit geleistet“ werde.
Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hatte eingeräumt, dass er zwar jahrelang vom Land Nordrhein-Westfalen als Polizist bezahlt wurde, aber gar nicht als solcher arbeitete. Nach dem Geständnis beantragte er den vorgezogenen Ruhestand.
Der Fall Wendt hat ein politisches und strafrechtliches Nachspiel: Auf Antrag der CDU-Opposition soll NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem Innenausschuss des Landtags dazu am Donnerstag Rede und Antwort stehen. Die CDU will unter anderem wissen, seit wann Jäger von der Besoldung wusste und in welcher Höhe Wendt Zahlungen erhalten hat. Der Linke-Innenpolitiker Jasper Prigge erstattete Strafanzeige gegen Jäger – wegen des Verdachts der Untreue.