Dresden. Richter Jens Maier muss für seine umstrittenen Äußerungen keine Strafverfolgung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag auf Anfrage mit.
Maier hatte im Januar bei seiner Rede vor der Jungen Alternative (JA) der AfD in einem Dresdner Ballhaus unter anderem den Schuldkult für „endgültig beendet“ erklärt und über eine „Herstellung von Mischvölkern“ gesprochen. Entscheidend sei der objektive Gehalt der Formulierungen, nicht die subjektive Absicht Maiers oder wie seine Äußerungen bei Dritten ankommen, sagte Claus Bogner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Maiers Rede sei sicher kritikwürdig, erfülle jedoch keinen Straftatbestand.
Am Landgericht Dresden werden Maiers Äußerungen auch disziplinarrechtlich überprüft. Er könnte etwa gegen das richterliche Mäßigungsgebot verstoßen haben. Maier kandidiert für den Bundestag und steht auf der Landesliste der AfD auf dem zweiten Platz. Sachsens AfD-Vorstand hat Maier, wie es in einer internen Mail heißt, angehört. Nicht jede politische Meinungsäußerung sei vereinbar mit den AfD-Programmen.