Fristfrage - Muss die AfD ihre Bundestagskandidaten neu wählen?

Erstveröffentlicht: 
09.02.2017

Bei der Aufstellung der AfD-Bundestagskandidaten für Sachsen gab es möglicherweise Formfehler.Nach einem Bericht der "Freien Presse" hegt die Partei selbst Zweifel, ob die Aufstellung ihrer Bundestagskandidaten rechtlich unangreifbar ist. Demnach bestätigte der stellvertretende Landeswahlleiter Robert Kluger der Zeitung, dass die AfD um rechtlichen Rat gesucht habe. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

 

Fraglich ist nach Informationen der Zeitung, ob es rechtens ist, die Listenaufstellung erst am 4. März fortzusetzen. Auf einem Parteitag am 29. Januar waren nur die ersten fünf Listenplätze vergeben worden. AfD-Chefin Frauke Petry kam auf Platz 1 und der Dresdner Richter Jens Maier auf den zweiten Platz. Der Versammlungsleiter habe auf dem Parteitag im Januar außerdem versäumt, zwei Teilnehmer bestimmen zu lassen, die neben ihm an Eides statt den ordnungsgemäßen Ablauf der geheimen Wahl versichern könnten. Das aber schreibe das Bundeswahlgesetz vor. Terminprobleme bekommt die AfD nicht, da die Landeslisten erst bis Mitte Juli eingereicht werden müssen. 

 

Landtagswahl 2014 noch immer angezweifelt


Schon einmal hat die Aufstellung von Kandidaten bei der sächsischen AfD für Probleme gesorgt. So gibt es einen Wahleinspruch aus den eigenen Reihen zur Landtagswahl. Die Überprüfung der sächsischen Landtagswahl vom 31. August 2014 dauert weiter an. Ein Einspruch stammt vom früheren Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Samtleben. Er war ursprünglich auf einen Listenplatz seiner Partei gewählt, dann aber wieder gestrichen worden. Samtleben führt das auf Intrigen und den Umstand zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte. Die AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe. Eine Entscheidung zur Beschlussempfehlung soll nicht vor März fallen. Samtleben kann dann immer noch vor das Verfassungsgericht ziehen.

Am Mittwoch unterbrach der parlamentarische Wahlprüfungsausschuss seine 13. Sitzung, um eine Rechtsfrage zu klären. Bislang hat der Ausschuss insgesamt 14 Wahleinsprüche abschließend behandelt. Drei sind derzeit noch anhängig, die restlichen wurden abgewiesen.