Bei der Aufstellung der AfD-Bundestagskandidaten für Sachsen gab es möglicherweise Formfehler.Nach einem Bericht der "Freien Presse" hegt die Partei selbst Zweifel, ob die Aufstellung ihrer Bundestagskandidaten rechtlich unangreifbar ist. Demnach bestätigte der stellvertretende Landeswahlleiter Robert Kluger der Zeitung, dass die AfD um rechtlichen Rat gesucht habe. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Fraglich ist nach Informationen der Zeitung, ob es rechtens ist, die Listenaufstellung erst am 4. März fortzusetzen. Auf einem Parteitag am 29. Januar waren nur die ersten fünf Listenplätze vergeben worden. AfD-Chefin Frauke Petry kam auf Platz 1 und der Dresdner Richter Jens Maier auf den zweiten Platz. Der Versammlungsleiter habe auf dem Parteitag im Januar außerdem versäumt, zwei Teilnehmer bestimmen zu lassen, die neben ihm an Eides statt den ordnungsgemäßen Ablauf der geheimen Wahl versichern könnten. Das aber schreibe das Bundeswahlgesetz vor. Terminprobleme bekommt die AfD nicht, da die Landeslisten erst bis Mitte Juli eingereicht werden müssen.
Landtagswahl 2014 noch immer angezweifelt
Schon einmal hat die Aufstellung von Kandidaten bei der sächsischen AfD
für Probleme gesorgt. So gibt es einen Wahleinspruch aus den eigenen
Reihen zur Landtagswahl. Die Überprüfung der sächsischen Landtagswahl
vom 31. August 2014 dauert weiter an. Ein Einspruch stammt vom früheren
Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Samtleben. Er war ursprünglich auf einen
Listenplatz seiner Partei gewählt, dann aber wieder gestrichen worden.
Samtleben führt das auf Intrigen und den Umstand zurück, dass er der
Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte. Die
AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die
Partei gezeigt habe. Eine Entscheidung zur Beschlussempfehlung soll
nicht vor März fallen. Samtleben kann dann immer noch vor das
Verfassungsgericht ziehen.
Am Mittwoch unterbrach der
parlamentarische Wahlprüfungsausschuss seine 13. Sitzung, um eine
Rechtsfrage zu klären. Bislang hat der Ausschuss insgesamt 14
Wahleinsprüche abschließend behandelt. Drei sind derzeit noch anhängig,
die restlichen wurden abgewiesen.