Winkelzüge der NS

Erstveröffentlicht: 
06.02.2017

Erklärungsnot Bis heute werden die KZ-Häftlinge, die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannt wurden, nicht als Opfer anerkannt

 

Mein Onkel Ernst Nonnenmacher wurde 1908 als Kind einer ledigen Weißbüglerin geboren, er wuchs in Stuttgart unter elenden sozialen Bedingungen auf. Früh war er darauf angewiesen, durch kleinkriminelle Taten zum Unterhalt beizutragen. Als junger Mann verstand er sich als Proletarier und emotional der kommunistischen Bewegung zugehörig. Im sogenannten Berliner Blutmai 1929 entkam er knapp der Verhaftung. Er wurde mehrfach zu Kurzstrafen wegen (damals strafbarer) Bettelei, Diebstahl, Verstoß gegen die Meldegesetze und schließlich 1939 – er lebte in Notgemeinschaft mit Maria zusammen, die zeitweilig „anschaffen“ ging – wegen Zuhälterei in einem Verfahren ohne eigenen Rechtsbeistand zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

 

Seine Strafe saß Ernst bis zum letzten Tage im Gefängnis Mannheim ab und wurde im Mai 1941 ohne weiteres Verfahren ins KZ Flossenbürg eingeliefert. Dort erhielt er erst den schwarzen Winkel der „Asozialen“, wurde nach wenigen Wochen „umgewinkelt“ und bekam den grünen Winkel des „Berufsverbrechers“. In Flossenbürg sollten die Häftlinge bei harter Arbeit und schlechter Verpflegung in den Granit-Steinbrüchen der SS „durch Arbeit vernichtet“ werden. Ein Drittel aller Häftlinge überlebte nicht. Ernst entging knapp dem Tod, weil er nach eineinhalb Jahren ins „Geschosskörbeflechtkommando“ des KZ Sachsenhausen verlegt wurde. Dass er während eines Erziehungsheim-Aufenthaltes Korbflechten gelernt hatte, rettete ihm das Leben. Die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wurde ihm verweigert.

 

Um sie zu stigmatisieren und im Lageralltag gegeneinander auszuspielen, wurden die Häftlinge in den Konzentrationslagern von der SS mit einem farbigen Stoffdreieck auf der linken Brustseite der Häftlingskleidung gekennzeichnet. Die Politischen bekamen den roten Winkel, die Homosexuellen einen rosa, die „Bibelforscher“ (Zeugen Jehovas) einen lila, später die Sinti und Roma einen braunen und schließlich – weniger bekannt – die „Asozialen“ einen schwarzen und die „Berufsverbrecher“ einen grünen Winkel aufgenäht. 

 

Verbrechen als „Beruf“


Als „asozial“ bezeichneten die Nazis hauptsächlich bei Razzien in den Obdachlosenhäusern aufgespürte Bettler, Wanderarbeiter, Alkoholiker oder „Landstreicher“, Menschen, die in ihren Augen für die arische Gesellschaft reine „Ballastexistenzen“ waren und deshalb weggesperrt und möglichst „durch Arbeit vernichtet“ werden sollten. Das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ vom 24. November 1933 richtete sich gegen Menschen, die dreimal oder öfter wegen einer aus „Gewinnsucht“ begangenen Straftat zu Haftstrafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. Die Taten, derentwegen diese Menschen ihre Haftstrafen abgesessen hatten, waren in der Regel mehrfacher Diebstahl, Einbruch oder Zuhälterei, bei Frauen auch Prostitution oder Beihilfe zur Abtreibung. Diese Menschen wurden von der Kriminalpolizei (!) nach Verbüßung ihrer Haft erneut festgenommen, ohne weiteres Verfahren der SS überstellt und in die Konzentrationslager überführt. Für die Nazis galten solche Menschen als nicht resozialisierbar; ihnen wurde eine genetische Veranlagung zur Kriminalität unterstellt, so dass Verbrechen zu begehen quasi zu ihrem „Beruf“ wurde. In der Ansehenshierarchie der Häftlingsgesellschaft waren die „Asozialen“ und die „Berufsverbrecher“ am untersten Rand angesiedelt, und zwar nicht nur bei der SS, sondern häufig auch unter den Häftlingen selbst.

 

Die Forschung hat sie jahrzehntelang ignoriert. Gründe für das Beschweigen liegen insbesondere darin, dass die „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ die ihnen anhaftende Bezeichnung nach der Befreiung zum Teil selbst verinnerlicht hatten. Sich des Unverständnisses ihrer Mitmenschen bewusst, haben sie in der Regel das Bedürfnis nach Mitteilung ihres Schicksals unterdrückt. Sie haben weder Opferverbände gebildet, noch entstand eine Lobbygruppe, die sich um ihre Interessen hätte kümmern wollen. Sie haben meist selbst im familiären Rahmen geschwiegen. Sie haben keine schriftlichen Berichte verfasst, zum Teil auch deshalb, weil sie das Schreiben nicht gewohnt waren.

 

Vergangenes Jahr sind nun endlich zwei ausführliche Forschungsberichte erschienen, die sich mit dieser Häftlingsgruppe in wissenschaftlichen Studien beschäftigen. Dagmar Lieske hat mit Unbequeme Opfer? „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen erstmals eine Gesamtschau über die „Grünwinkligen“ eines Lagers verfasst. Insgesamt konnte sie 9.181 Häftlinge identifizieren, die als „Berufsverbrecher“ in Sachsenhausen waren, von denen mindestens 2.599 das KZ nicht überlebten. Eines ihrer zentralen Forschungsinteressen bezieht sich auf Eugen Kogons nachhaltiges Diktum von der „verbrecherischen Veranlagung“ dieser Häftlinge. Kogon, der – wie viele in der Nachkriegszeit – die Sprache der Nazis unkritisch übernommen hatte, schrieb dies in seiner Analyse Der SS-Staat (1946). Auch in der Erinnerungsliteratur der politisch Verfolgten sind Sentenzen zu finden, wonach die „Grünen“ besonders gerne von der SS wegen ihrer Gewaltbereitschaft als Kapo und Vorarbeiter eingesetzt worden seien.

 

Lieske wendet sich gegen die gängigen Generalisierungen und weist darauf hin, dass ein großer Teil der „Grünen“ Gelegenheitsdiebe waren, „deren Delikte nie in Verbindung mit körperlicher Gewalt gegen andere Personen gestanden hatten. Diese Menschen sahen sich häufig jahrelang mit staatlicher und institutioneller Repression konfrontiert, die ihre Biografien und Charaktere möglicherweise intensiver geprägt und geformt hatte als die begangenen Delikte selbst. (…) Dennoch steht dem negativen Bild des ‚kriminellen’ Funktionshäftlings in den Überlieferungen häufig der per se beispielhaft agierende Kommunist gegenüber, der stets das Ziel vor Augen gehabt habe, die Lebenssituation aller Häftlinge zu verbessern.“

 

Im zynischen System der Häftlingsselbstverwaltung wurden Häftlingen von der SS Funktionen zugewiesen, in welchen sie begrenzte Macht über Mithäftlinge hatten. Schon wer als Blockältester, Sanitäter oder Essenzuteiler eingesetzt war, hatte eine solche Macht, und er konnte (und sollte) sie willkürlich einsetzen. Und das geschah auch. Von diesem System delegierter Macht ließen sich nicht nur „grüne“, sondern auch Häftlinge anderer Winkelfarben korrumpieren, also auch politische Häftlinge mit dem roten Winkel, wie bereits Lutz Niethammer 1994 in Der „gesäuberte“ Antifaschismus. Die SED und die roten Kapos von Buchenwald belegte. Lieske zeigt aber an zahlreichen Einzelfällen, dass auch grüne Häftlinge in diesem Dilemma ihre (geringen) Spielräume in einer solidarischen Weise nutzten. 

 

Kontinuitätslinien


Lieske fragt ausführlich nach Kontinuitätslinien und zeigt, wie die anhaltende Stigmatisierung ihre Spuren im kollektiven Gedächtnis hinterließ und bis heute Wirkungsmacht hat, etwa durch die „fortdauernde Akzeptanz bestimmter Kriminalitätsbilder und Tätertypologien durch Kriminalpolizei und Justiz“. Wie dramatisch die jahrzehntelange Forschungsabstinenz sich auf die Forschungsvoraussetzungen und die Datenlage auswirkt, zeigt die Arbeit von Sylvia Köchl. Ihr Interesse gilt österreichischen „Berufsverbrecherinnen“. Sie fand in Archiven die Namen von mindestens 42 Frauen, von denen nachweislich elf im KZ ermordet wurden, bei 22 bleibt bis heute unklar, ob sie überlebt haben oder nicht, nur neun Frauen überlebten nachweislich. Keine von diesen lebte noch, als Köchl ihre Recherche aufnahm. Ohne authentische biografische Quellen war Sylvia Köchl fast ausschließlich auf polizeiliche Haftbücher, Dokumente aus den Gedenkstätten und Gerichtsakten angewiesen, um die Lebensgeschichten der österreichischen „Berufsverbrecherinnen“ zu rekonstruieren. Immerhin acht ließen sich anhand dieser Datengrundlage gut belegen.

 

Sie alle hatten mehrere Vorstrafen, entweder wegen Bettelei, Veruntreuung oder Diebstahl (meist geringe Geldbeträge, Kleidung oder Lebensmittel) oder wegen an anderen Frauen vorgenommenen Abtreibungen. Auffallend sind in den beschriebenen Fällen die sich ähnelnden sozialen Hintergründe: Die Frauen kommen aus krisenhaften Familien, sind außereheliche oder von den Eltern ignorierte Kinder, haben eine geringe Schulbildung bis hin zum faktischen Analphabetismus, sind Produkt einer frühen Schwangerschaft, haben selbst Abtreibungserfahrungen, leben in katastrophalen Wohnverhältnissen; Armut, Krankheiten und Alkoholismus sind verbreitet. Kinderarbeit ist die Regel, kriminelle Laufbahnen beginnen früh mit der als Überlebensstrategie notwendig erscheinenden Selbstverständlichkeit des Stehlens. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafen kommen sie als „Grünwinklige“ in das Frauen-KZ Ravensbrück.

 

Vier von ihnen (Anna Schatz, Therese Pimsel, Rosina Schmidinger und Marie Berger) überlebten das Lager nicht. Kreszenz Kalt und Margarethe Tomaselli überlebten, ihre Spuren verloren sich jedoch; bis 2016 hat sich niemand für ihr Schicksal interessiert. Johanna Manz wurde von der SS zur Blockältesten im sogenannten „Zigeunerblock“ gemacht, wo sie die von der SS in sie gesetzten Erwartungen nach systematischer Härte gegenüber den Mithäftlingen bis hin zu Prügeln und Demütigungen voll erfüllte. Sie wurde nach der Befreiung vom Volksgericht Wien zu einer mehrjährigen Haftstrafe nach dem „Kriegsverbrechergesetz“ verurteilt.

 

Ein Gegenbeispiel ist die „grüne“ Block- und spätere Lagerälteste Marianne Scharinger, die nach ihrer Strafhaft sechs Jahre im KZ verbrachte. Nach dem Krieg wurde sie denunziert, kam in Haft und es gab auch bei ihr ein Verfahren vor dem Volksgericht Linz wegen angeblicher Gewalthandlungen gegen Mithäftlinge. Zahlreiche Zeuginnen, vor allem deutsche und österreichische Widerstandskämpferinnen, bezeichneten Marianne Scharinger als „die beste Lagerälteste, die das Lager Ravensbrück besessen hat“, sie sei „sehr gerecht“ gewesen und habe illegale Zusammenkünfte von holländischen Widerstandskämpferinnen gedeckt und den „politischen Abwehrkampf im Lager voll und mit ganzer Kraft gegen das Regime unterstützt“. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Denunziantin als „notorische Lügnerin“ und stellte das Verfahren schließlich ein. Obwohl somit sogar in einem juristischen Verfahren bewiesen wurde, dass Marianne Scharinger sich im Lager nichts hat zuschulden kommen lassen und sie vielmehr ein Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsstaats war, wurde ihr eine Anerkennung als solches nie zuteil. Im Gegenteil: Ihr Sohn Bastian wurde nach Angaben der Welser Polizei als Polizeianwärter „aufgrund der Vorstrafen seiner Mutter“ entlassen.

 

Sylvia Köchl und Dagmar Lieske, die sich unabhängig voneinander mit verschiedenen Facetten des Schicksals der „Grünwinkligen“ beschäftigt haben, sind mit ihren Forschungen zu einander ergänzenden Schlussfolgerungen gekommen. Dafür, dass sie zum Umgang mit dieser Opfergruppe überzeugende Positionen entwickelt haben, ist ihnen auch aus erinnerungspolitischer Sicht hohe Anerkennung zu zollen. Niemand saß „zu Recht“ im KZ, auch Menschen mit dem schwarzen und dem grünen Winkel nicht, die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannt wurden. Wo KZ-Häftlinge die ihnen von der SS übertragene Funktion zur Willkür missbraucht haben – egal mit welcher Winkelfarbe –, war dies gerichtlich zu verfolgen und moralisch zu verurteilen. Aus diesem Grund gab es völlig zu Recht Strafverfahren gegen ehemalige Häftlinge, die zum Teil in lange Freiheitsstrafen, sogar Todesstrafen mündeten. Aber, und dies gilt es anzuerkennen: Wer den Verlockungen der von der SS verliehenen Machtposition nicht widerstehen konnte, konnte in diese Situation nur geraten, weil er aufgrund der Willkürherrschaft widerrechtlich im KZ war. Eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus auf der Basis der jetzt möglichen differenzierten Betrachtung ist notwendig und überfällig. 

 

70.000 Betroffene


In Deutschland sind die ehemaligen Häftlinge mit dem schwarzen und dem grünen Winkel bis heute nicht als Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes anerkannt, da sie nicht aus politischen, rassischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt worden seien. Sylvia Köchl stellt lapidar fest: „Dabei wäre es doch ganz einfach: Menschen, die wegen Verbrechen oder Vergehen strafgerichtlich verurteilt wurden und ihre Gefängnisstrafen zur Gänze abgebüßt hatten, wurden anschließend auf Betreiben der Kriminalpolizei als ‚Vorbeugungshäftlinge‘ in KZs interniert, um die ‚Volksgemeinschaft‘ von diesen ‚Gemeinschaftsfremden‘ und ‚Volksschädlingen‘ zu schützen. Das ist typisch nationalsozialistisches Unrecht.“

 

Um materielle Entschädigung geht es inzwischen nicht mehr. Die Betroffenen sind vermutlich alle tot. Wohl aber geht es um unsere Erinnerungskultur, die immer noch eine zahlenmäßig durchaus bedeutende Opfergruppe ausschließt, Schätzungen sprechen von mindestens 70.000. Für den „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ (Art. 20 GG), in dem die „zur Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften fortgelten sollen (Art. 139 GG), ist es ein Armutszeugnis, wenn immer noch faschistische Kriterien herhalten müssen, um eine ohnehin sehr späte Anerkennung zu verhindern. Es gibt Kinder und Enkel, die bis heute nur hinter vorgehaltener Hand von Vater, Großvater, Onkel oder Großonkel sprechen, der als „Berufsverbrecher“ im KZ war. Ihnen würde es etwas bedeuten, wenn nach jahrzehntelangem Schweigen Folgendes endlich offiziell klargestellt werden könnte:

 

Auch die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannten Männer und Frauen mit dem schwarzen und dem grünen Winkel waren zu Unrecht in den KZz. Ohne rechtsstaatliche Verfahren, aufgrund von menschenrechtswidrigen NS-Erlassen waren sie in den Arbeitslagern ebenso wie Häftlinge mit anderen Winkelfarben der Willkür der SS ausgesetzt. Viele wurden ermordet. Sie sind Opfer des Nationalsozialismus und werden als solche anerkannt.


Wer kann eine solche Erklärung abgeben? Im Juli 2016 wurde Norbert Lammert als Vorsitzender der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ gebeten, dass diese sich mit der Opfergruppe der „Schwarzen“ und „Grünen“ befasst und Konsequenzen aus den inzwischen vorgelegten Forschungsergebnissen zieht. In der Satzung heißt es: „Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.“ Der Appell hat jetzt dazu geführt, dass der Beirat der Stiftung am 12. Dezember 2016 auf Lammerts Wunsch die Problematik der bis heute ausgebliebenen Anerkennung intensiv diskutiert hat. Ergebnis ist ein Aufruf, wonach sich – im ersten Schritt -– der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags mit der Problematik befasst. Eine interfraktionelle Vereinbarung des Deutschen Bundestags könnte folgen. Das wäre eine Geste, die für eine angemessene Erinnerungskultur auch nach über 70 Jahren nicht zu spät käme. Eine formal-juristische Anerkennung der „Grünwinkligen“ als Opfer des Nationalsozialismus ist eine Voraussetzung für adäquate Formen des Erinnerns. 

 

Info


Unbequeme Opfer? „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen Dagmar Lieske Metropol 2016, 422 S., 24 €

 

„Das Bedürfnis nach gerechter Sühne“. Wege von „Berufsverbrecherinnen“ in das Konzentrationslager Ravensbrück Sylvia Köchl Mandelbaum 2016, 340 S., 24,90 €

 

Du hattest es besser als ich. Zwei Brüder im 20. Jahrhundert Frank Nonnenmacher VAS 2014, 352 S., 19,80 €

 

Frank Nonnenmacher ist Sozialwissenschaftler und emeritierter Professor für Didaktik am Institut für Politikwissenschaft der Goethe-Universität in Frankfurt am Main