Landgericht weist Klage gegen die AfD in Schleswig-Holstein ab

Thomas Thomsen
Erstveröffentlicht: 
30.01.2017

Vor dem Landgericht Kiel ging es um Personalien der AfD SH. Zunächst müssen jedoch die Partei-Schiedsgerichte ran.

 

Das Landgericht Kiel hat am Montag eine Klage über die Rechtmäßigkeit der Wahl des AfD-Landesvorstands abgewiesen. Eine Klage sei derzeit nicht zulässig, verkündete die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer. Die Kammer sei der Meinung, dass zunächst das schiedsgerichtliche Verfahren durchlaufen werden müsse. Vertreter des beklagten Landesvorstands und auch der Kläger - Ex-Landeschef Thomas Thomsen - waren bei der Verkündung nicht anwesend. Es gibt laut Kammer derzeit keine Hinweise darauf, dass das Schiedsgericht beispielsweise eine Entscheidung über Gebühr verzögere. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberlandesgericht eingelegt werden.

 

In der AfD schwelt seit Monaten Streit - es geht um Personalien. Nicht nur um Nobis und Hollnagel, sondern vor allem um Volker Schnurrbusch und die Frage: Wohnt der AfD-Landesvize überhaupt in Schleswig-Holstein? Zum erwarteten großen Showdown beim Parteitag in Kaltenkirchen am 15. Januar kam es aber nicht. Es gab mehrere Abwahlanträge gegen den Landesvorstand und gegen mehrere bereits gewählte Kandidaten für die Landtagswahl - sie wurden aber von vornherein von der Versammlung abgelehnt.

 

Geklagt hatte der Ex-Landesvorsitzende Thomas Thomsen. Thomsen wollte den Vorstand um die beiden Parteichefs Jörg Nobis und Bruno Hollnagel als nicht rechtmäßig gewählt kippen. Er ist der Ansicht, zu dem Parteitag im April 2016 seien Dutzende Mitglieder bewusst nicht eingeladen worden. Die jetzige Parteiführung weist das zurück.

 

Bereits bei Prozessbeginn hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Kiel angekündigt, die Klage vor ordentlichen Gerichten sei möglicherweise nicht zulässig. Ein ordentliches Gericht könne erst angerufen werden, wenn es unzumutbar ist, die Entscheidung eines parteiinternen Schiedsgerichts abzuwarten. Ein Schiedsgericht wurde vor mehreren Monaten angerufen, hat aber noch nicht entschieden. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer ist der Zeitraum noch im Rahmen.

 

Vertreten wird die AfD-Führung von Rechtsanwalt Björn Clemens. Der 49-Jährige hatte zuvor in mehreren Verfahren NPD-Politiker vertreten, war Gast auf einigen Veranstaltungen der NPD. „Es ist ein Elend, was da abläuft“, kommentierte Thomsen die Verhandlung. Es sei „definitiv unzumutbar“, dass er auf eine Entscheidung des Schiedsgerichtes so viele Monate warten müsse. Thomsen machte deutlich, dass er auch nach einer für ihn negativen Entscheidung des Schiedsgerichtes wieder vors Landgericht ziehen werde. Bekommt er dort Recht, könnte die gesamte Aufstellung der Listen für die Landtags- und Bundestagswahl hinfällig sein. Thomsen: „Wenn die AfD deswegen nicht zur Wahl antreten kann, dann ist das eben so.“

 

Die Schiedsgerichte beschäftigen sich aber nicht nur mit dieser Klage. Im Fall Volker Schnurrbusch hat am 11. Januar schon das Landesschiedsgericht entschieden: Die Wahl des stellvertretenden Landeschefs vom 16. April 2016 ist „unwirksam." Schnurrbusch habe „keinen Wohnsitz im nördlichsten Bundesland und ist im hiesigen Landesverband nicht Mitglied“. Schnurrbusch widersprach:  Er habe seinen Hauptwohnsitz seit 2008 in Schleswig-Holstein. Zudem habe er aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg. Der Politiker kündigte an, das nicht rechtskräftige Urteil vom AfD-Bundesschiedsgericht überprüfen zu lassen.

 

In der vergangenen Woche sorgte die AfD für noch mehr Schlagzeilen: Ein Richter des höchsten schleswig-holsteinischen Gerichts für Straf- und Zivilsachen tritt für die AfD auf Platz drei der Landesliste zur Bundestagswahl an. „Ich rechne mir eine Chance aus“, sagte Gereon Bollmann, Richter am Oberlandesgericht Schleswig, den „Kieler Nachrichten“. Er wolle sich im Bundestag um Ausländer- und Familienpolitik kümmern. Politiker der Regierungskoalition in Schleswig-Holstein reagierten mit Kopfschütteln.