Bewährungsstrafe für Anstiftung zur Brandstiftung

Erstveröffentlicht: 
13.01.2017

Das Landgericht Dresden hat nach dem Brandanschlag auf eine unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Dresden im Herbst 2015 ein weiteres Urteil gesprochen. Wegen Beihilfe zur Brandstiftung ist eine 23 Jahre alte Frau zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie zu Geldstrafen von insgesamt 1.600 Euro verurteilt worden. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre und ist an Auflagen gebunden. Dazu zählen auch 150 gemeinnützige Arbeitsstunden. Ferner soll die Frau eine Ausbildung aufnehmen.

 

"Haarscharf an Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt"


Die Angeklagte sei haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Sie habe eine gefährliche Entwicklung genommen. Wenn es so weitergehe, werde sie eines Tages "in den Knast gehen", so der Richter. Er empfahl der Frau, sich aus ihrem bisherigen Umfeld zu lösen. Man habe das Gefühl, sie bewege sich in Kreisen, die für solche Straftaten förderlich seien, sagte der Richter nach dem Urteilsspruch. 

 

Gericht sieht Beihilfe zum Brandanschlag


Das Gericht befasste sich in dem Verfahren mit drei Straftaten aus dem Jahr 2015. Der schwerwiegendste Fall war in der Nacht zum 7. Oktober ein Anschlag mit Molotow-Cocktails auf eine leerstehende Dresdner Schule, in die wenige Tage später Flüchtlinge einziehen sollten. Die Anklage warf der 23-Jährigen dabei "psychische Beihilfe" vor. Sie hatte einen der vier Brandstifter zwei Tage zuvor mit ihrem Smartphone per Kurzmitteilung vor einem Anschlag am selben Abend gewarnt, weil die Polizei das Objekt bewachte. Die Angeklagte bestritt, dass ihre Nachricht etwas mit dem Anschlag zu tun hatte. Das Gericht sah indes einen eindeutigen Hinweis und glaubte ihr nicht. 

 

Geldstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung


Bei zwei weiteren Anklagepunkten räumte die 23-Jährige eine teilweise Tatbeteiligung ein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie am 24. Juli nach einer NPD-Kundgebung vor einem Dresdner Flüchtlingscamp ein Team des ZDF attackierte. Das Gericht verhängte wegen Nötigung eine Geldstrafe von 600 Euro. Ein weiterer Angriff auf einen Fotografen am 21. August vor einer Asylunterkunft in Heidenau wurde als versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung gewertet. Die Frau hatte eine halbvolle Plastikflasche in Richtung des Mannes geworfen und muss dafür 1.000 Euro zahlen. Nach Ansicht des Richters hatte die Angeklagte die Presse zum Feindbild erklärt. 

 

Folgen des Brandanschlags vergleichsweise gering


Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Gericht den Umstand, dass die Folgen des Brandanschlags vergleichsweise gering blieben. Sieben Molotow-Cocktails waren gegen die Wand des Gebäudes und durch Fenster geworfen worden. Die Feuerwehr war rasch zur Stelle und konnte den Brand schnell löschen.

 

In zwei bereits abgeschlossenen Prozessen wurden insgesamt vier Brandstifter zu Haftstrafen verurteilt. In einem ersten Prozess wurde ein 33-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Drei weitere Männer erhielten Strafen von zwei Jahren und fünf Monaten bis drei Jahren und sechs Monaten.