Saarbrücken; Vor dem Amtsgericht Saarbrücken beginnt morgen um 9Uhr der Strafprozess gegen den NPD-Politiker Udo Pastörs wegen Verdachts der Volksverhetzung. Das Strafverfahren wird vom Schöffengericht verhandelt. Der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern soll bei seiner Rede zum Politischen Aschermittwoch 2009 in Saarbrücken-Schafbrücke böswillig gegen Juden und Türken gehetzt haben. Pastörs wird somit laut § 130 Abs. 1 StGB Volksverhetzung vorgeworfen.
Er hat die Bundesrepublik als „Judenrepublik“ bezeichnet und mit Blick auf türkischen Einwanderer vor denen „Samenkanonen“ und einer angeblichen Überfremdung gesprochen. Das Ganze soll von einem Fernsehteam aufgezeichnet worden sein. Ob und in welchen Umfang die Journalisten nun vor Gericht als Zeugen aussagen müssen ist noch unklar.
Da Sitzplätze im Sitzungssaal sehr begrenzt sind, werden eine Stunde vor Verhandlung beginn Eintrittskarten an Interessierte Zuhörer Verteilt. Laut Angaben eines Pressesprechers des Amtsgerichts Saarbrücken, muss mit verschärften Sicherheitskontrollen gerechnet werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen drohen dem NPD-Politiker eine Höchststrafe von 5Jahren Freiheitsstrafe.