Farbigen durch Nordstadt gejagt: Bewährung für Neonazi
PFORZHEIM. Der frühere Anführer der Neonazi-Gruppierung „Heidnischer Sturm Pforzheim“ kommt bis auf weiteres um eine Gefängnisstrafe für seinen Angriff auf einen farbigen 14-Jährigen herum. Zusammen mit zwei Begleitern hatte er den Jungen durch die Nordstadt gejagt, bis sich dieser in ein Auto retten konnte.
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Die auswärtige Jugendkammer Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe verurteilte ihn am Freitag in zweiter Instanz zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung und nahm damit ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 1. Oktober 2010 zurück. Darin war der 21-Jährige zu zwölf Monaten und zwei Wochen verurteilt worden – allerdings ohne Bewährung.
Das Strafmaß beinhaltete auch eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens und Beleidigung des Kontrolleurs. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen die Höhe des Urteils Rechtsmittel eingelegt.
In der Berufungsverhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Jungen. Der Angriff sei Folge einer Verwechslung gewesen. Er habe den 14-Jährigen für jemanden gehalten, der ihm selbst früher einmal Schläge verpasst und Verletzungen zugefügt habe. „Es war nicht mein Motiv, dich aus rassistischen Gründen zu schlagen, ich bedauere dies sehr“, so der Angeklagte, der von sich aus Schmerzensgeld und ein Gespräch anbot. Der Angegriffene nahm die Entschuldigung an.
Das Geständnis und die Entschuldigung sowie der Umstand, dass der 21-Jährige nach Freiburg gezogen ist und dort mit guten Noten das Abitur anstrebt, hatten Richter Hermann Meyer zur Bewährungsstrafe für die „üble, sehr üble Tat“ veranlasst. Er verband sie allerdings mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem muss der Angeklagte zeitnah an einer Führung durch das frühere Konzentrationslager Natzweiler-Struthof im Elsass teilnehmen.
Dass der 21-Jährige keinen Kontakt mehr zu seinen Gesinnungsgenossen haben will, widerlegte Meyer: Dank des Internets und der Freiburger Antifa sei bekannt, dass er mit seinem Pforzheimer Umfeld an einer Neonazi-Kundgebung zur Bombardierung Dresdens teilgenommen hatte. „Das hatte ich vergessen“, entgegnete der 21-Jährige.
In der Berufungsverhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Jungen. Der Angriff sei Folge einer Verwechslung gewesen. Das Geständnis und die Entschuldigung sowie der Umstand, dass der 21-Jährige nach Freiburg gezogen ist und dort mit guten Noten das Abitur anstrebt, hatten Richter Hermann Meyer zur Bewährungsstrafe für die „üble, sehr üble Tat“ veranlasst.