Die Dresdner Polizei hat die beiden mutmaßlichen Rechtsextremen, die auf eine am Boden liegende Frau aus Eritrea in einer Straßenbahn in Dresden-Leuben eingeschlagen haben sollen, ermittelt.
Nach unseren Informationen hat sich einer der Verdächtigen nach der am Donnerstag gestarteten Öffentlichkeitsfahndung gestellt und auch den Namen seines Komplizen genannt. Es handelt sich um zwei 24 und 30 Jahre alte Dresdner.
Auch
mehrere Hörer unseres Senders hatten den Mann erkannt und auf unserer
Facebook-Seite und per Twitter wichtige Hinweise geliefert.
Es
handelt sich demnach um einen Dresdner, der offenbar zum Umfeld der
Neonazi-Kameradschaft "Nationaler Widerstand Mittel/Ostsachsen" gehört.
Dafür sprechen entsprechende Einträge und Verbindungen auf seiner
Facebook-Seite. So posierte er mit der Flagge des Deutschen Reiches, war
vernetzt mit rechtsextremen Seiten. Auch ein Foto einer Pegida-Demo vor
der Semperoper findet sich auf dem Profil des Mannes, versehen mit dem
Spruch "Die Hauptstadt des Widerstandes". Der entsprechende Spruch war
in den vergangenen Tagen auch an zahlreichen touristischen Infotafeln in Dresden aufgetaucht.
Zudem findet sich auch ein Bild im Zusammenhang mit der "Ein
Prozent"-Bewegung auf seinem Profil. "Ein Prozent" ist eine Bewegung der
sogenannten "Neuen Rechten". Auch aus Polizeikreisen wurde uns
bestätigt, dass die Männer der rechtsextremen Szene zugeordnet werden.
Im
sächsischen Verfassungsschutzbericht 2015 wird der "Nationale
Widerstand Mittel/Ostsachsen" in einer Fußnote in Verbindung mit einer
Nachfolgeorganisation der verbotenen Gruppierung "Nationale Sozialisten
Chemnitz (NSC)" genannt. (Verfassungsschutzbericht 2015, Seiten 110/111).
Die
beiden Tatverdächtigen sollen Ende Oktober drei aus Eritrea stammende
Frauen und einen Syrer in einer Straßenbahn der Linie 2 am Abzweig Reick
ausländerfeindlich beschimpft und auf eine am Boden liegende Frau
eingeschlagen haben.
Eine Festnahme erfolgte zunächst nicht,
teilte ein Sprecher der Dresdner Polizei auf Anfrage mit. Die Männer
werden vorgeladen und zu den Vorwürfen befragt. Ermittelt wird zunächst
wegen Körperverletzung und Beleidigung.