Freispruch nach Böllerwurf

Erstveröffentlicht: 
15.11.2016

Zu Silvester wird vor dem Heim für junge Flüchtlinge in Neukirch ein Kind durch einen Knaller verletzt. Vor Gericht wies jetzt ein 43-Jähriger alle Vorwürfe zurück.

 

Bautzen. Nach einer Böllerattacke vor der Unterkunft für junge Asylsuchende in Neukirch ist vor dem Bautzener Amtsgericht jetzt ein 43-Jähriger mangels Beweisen freigesprochen worden. Dem Neukircher war vorgeworfen worden, in der Silvesternacht nahe dem Heim an der Wilthener Straße einen angezündeten Böller auf zwei zehnjährige Kinder geworfen zu haben. Ein Kind wurde dabei durch den Funkenflug an seiner Wange leicht verletzt.

 

Der 43-Jährige war deshalb wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung angeklagt – bestritt allerdings die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er habe ohnehin viel zu weit von den Kindern weggestanden, so seine Erklärung. Das Gericht hörte daraufhin eine Reihe von Zeugen. Durch deren Aussagen konnte jedoch nicht sicher festgestellt werden, dass der Angeklagte tatsächlich den Feuerwerkskörper geworfen habe. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Hertle bat zudem auch die beiden Kinder in den Zeugenstand. Sie konnte aber ebenso nicht zweifelsfrei bestätigen, dass der 43-jähriger Mann auch der Werfer des Böllers war.