Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag in einem Zivilrechtsstreit über eine Klage der NPD gegen Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange verhandelt. Die NPD hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen die durch zwei Anwälte vertretene Ministerin beantragt. Demnach habe Stange nach dem Anschlag auf eine Moschee in Dresden Ende September sinngemäß erklärt, die NPD habe die Moschee schon vor Jahren zum Anschlagsziel gemacht.
Außergerichtliche Einigung gefordert
Zu einer Entscheidung kamen die drei Berufsrichter nicht. Sie forderten
indes beide Seiten auf, sich außergerichtlichzu einigen. Das bedeutet,
die sächsische Kunstministerin müsste ihre Aussage dahingehend
korrigieren, dass sie mit ihrem Interview einen Tag nach den
Sprengstoffanschlägen eine NPD-Demonstration vor der Moschee im Jahre
2012 gemeint habe. Aus Sicht der NPD wäre damit die Tatsachenbehauptung
vom Tisch, die NPD stehe mit Sprengstoffanschlägen in Verbindung. Sollte
diese Einigung bis zum 3. November nicht zustandekommen, will das
Landgericht am 15. November entscheiden, ob die Aussage Stanges eine vom
Gesetz gedeckte Meinungsäußerung ist oder aber eine unwahre
Tatsachenbehauptung. In diesem Fall könnte sie dann aufgefordert werden,
diese Aussage zu unterlassen.
Der NPD-Parteivorsitzende Frank
Franz sagte danach, Stange habe seine Partei mit einem Anschlag in
Verbindung gebracht, "ohne dass es dafür eine erkennbare Verbindung
gibt". Würde sie das nicht richtig stellen, sei der Ministerin "nicht zu
helfen". Stange selbst wollte sich auf Anfrage von MDR SACHSEN bisher
nicht zu den Vorwürfen äußern.