Landgericht Dresden | Anschlag auf Moschee Ministerin Stange und NPD sollen sich einigen

Erstveröffentlicht: 
28.10.2016

Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag in einem Zivilrechtsstreit über eine Klage der NPD gegen Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange verhandelt. Die NPD hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen die durch zwei Anwälte vertretene Ministerin beantragt. Demnach habe Stange nach dem Anschlag auf eine Moschee in Dresden Ende September sinngemäß erklärt, die NPD habe die Moschee schon vor Jahren zum Anschlagsziel gemacht.

 

Außergerichtliche Einigung gefordert


Zu einer Entscheidung kamen die drei Berufsrichter nicht. Sie forderten indes beide Seiten auf, sich außergerichtlichzu einigen. Das bedeutet, die sächsische Kunstministerin müsste ihre Aussage dahingehend korrigieren, dass sie mit ihrem Interview einen Tag nach den Sprengstoffanschlägen eine NPD-Demonstration vor der Moschee im Jahre 2012 gemeint habe. Aus Sicht der NPD wäre damit die Tatsachenbehauptung vom Tisch, die NPD stehe mit Sprengstoffanschlägen in Verbindung. Sollte diese Einigung bis zum 3. November nicht zustandekommen, will das Landgericht am 15. November entscheiden, ob die Aussage Stanges eine vom Gesetz gedeckte Meinungsäußerung ist oder aber eine unwahre Tatsachenbehauptung. In diesem Fall könnte sie dann aufgefordert werden, diese Aussage zu unterlassen.

Der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz sagte danach, Stange habe seine Partei mit einem Anschlag in Verbindung gebracht, "ohne dass es dafür eine erkennbare Verbindung gibt". Würde sie das nicht richtig stellen, sei der Ministerin "nicht zu helfen". Stange selbst wollte sich auf Anfrage von MDR SACHSEN bisher nicht zu den Vorwürfen äußern.