Angeklagter gesteht den Wurf - Anti-Nato-Demo: Gericht stellt nach Geständnis das Verfahren gegen eine Auflage ein

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Erstveröffentlicht: 
16.04.2010

Von unserem Mitarbeiter Thomas Goebel

 

Gut ein Jahr nach der Anti-Nato-Demonstration in der Freiburger Innenstadt ist gestern ein gerichtliches Nachspiel des Protests zu Ende gegangen: Das Verfahren gegen einen 22-jährigen Mann, der während der Demo eine sogenannte Rauchbombe geworfen hatte, wurde vom Landgericht gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im letzten August zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und 1200 Euro verurteilt, dagegen war er in Berufung gegangen.


Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung deutete die Vorsitzende Richterin Susanne Müller an, dass eventuell noch einmal gründlich erörtert werden müsse, ob es sich bei dem Wurf einer rauchenden Kugel aus Aluminiumfolie tatsächlich um eine versuchte schwere Körperverletzung handele — so hatte es das Amtsgericht in erster Instanz entschieden. Zunächst ging es aber noch einmal um die Frage, ob der Angeklagte überhaupt der Werfer war.

Wie schon in erster Instanz belastete ihn ein Polizeibeamter, der während der Demo am 30. März 2009 im Einsatz war. Damals protestierten gut 2000 Menschen in der Innenstadt gegen den Nato-Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden. Der Polizist sagte aus, der Angeklagte sei im vorderen Bereich des Zuges gelaufen und wegen seiner hellbraunen Jacke unter den ansonsten schwarz gekleideten Demonstranten gut zu erkennen gewesen. Er habe ihn klar als Werfer identifiziert und deshalb seine Festnahme veranlasst. Die Rauchbombe sei in einem Bogen über seine Kollegen und ihn hinweggeflogen und auf dem Dach eines Einsatzfahrzeuges gelandet; ein Polizist löschte sie in einem nahen Bächle.

Nach einer Verhandlungspause erklärten Staatsanwältin und Verteidigerin, dass sie sich unter bestimmten Bedingungen eine Einstellung des Verfahrens vorstellen könnten — ein Anliegen, dem sich die drei Richter der Strafkammer nicht grundsätzlich entgegenstellten. Verteidigerin Angela Furmaniak gab daraufhin im Namen des Angeklagten, der zu den Vorwürfen bisher geschwiegen hatte, eine Erklärung ab: Er habe an der Demo teilgenommen, sich teilweise, wie in der Anklage behauptet, mit einem Schal vermummt — und einen Rauchkörper geworfen, der aus einem angezündeten, in Alufolie gewickelten Tischtennisball bestanden habe. Es sei ihm lediglich um den Rauch-Effekt gegangen, deshalb habe er die Kugel über die Polizisten hinweg geworfen.

Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der nicht vorbestrafte Angeklagte, der zurzeit eine Ausbildung im sozialen Bereich macht, 500 Euro an die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl zahlen.