Landkreis Aichach-Friedberg - Razzia in Affing: Illegale Waffe bringt Vater und Sohn vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
30.07.2016

Die Polizei fand eine geladene, halb automatische Pistole. Vor Gericht wurden der Vater und sein Sohn von Anwälten vertreten, die Angeklagte aus der Neonazi-Szene verteidigen.

 

Eine Hausdurchsuchung hatte im Juli 2015 in der Gemeinde Affing für Aufsehen gesorgt. Die Polizei suchte in einem Wohnhaus nach Waffen. Der Verdacht gegen einen Freund der Familie, wonach er mit Schusswaffen handle, ließ sich nicht erhärten. Dafür fand die Polizei im Zimmer des Sohnes eine halb automatische Pistole, die er illegal besaß. Mit seinem Vater, der die Waffe gekauft hatte, musste er sich am Donnerstag wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Waffe vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.

 

Vater wollte sich mit Waffe verteidigen

Der Vater gab zu, die Waffe gekauft zu haben. Nach mehreren Einbrüchen in der Gemeinde habe er sich selbst um die Sicherheit kümmern wollen, sagte er aus. Woher er die Waffe hatte, wollte er nicht sagen. Auch nicht, wie viel er dafür bezahlt hatte.

Aus „einer Bierlaune heraus“, wie er sagte, gab er die Waffe seinem Sohn, der sie geladen auf dem Schrank im Schlafzimmer aufbewahrte. „Ich hatte ein besseres Gefühl, als ich die Waffe hatte“, sagte der Sohn vor Gericht.

 

Die privaten Kontakte des Freundes, der der Neonaziszene zugerechnet wird, zu der Familie hatten die Durchsuchung von deren Anwesen ins Rollen gebracht. Erst vorgestern war er zusammen mit dem Sohn des Hauses vom Amtsgericht Augsburg wegen einer Auseinandersetzung mit fremdenfeindlichen Äußerungen auf dem Augsburger Plärrer verurteilt worden.

 

Polizei fand Schlagringe und Neonazi-Utensilien

Die Polizei hatte bei der Durchsuchung im Juli 2015 Schlagringe, diverse elektronische Teile wie Handy und Laptop sowie Flaggen und eine Strickmütze mit rechtem Bezug gefunden.

 

Und die Pistole, die laut Aussage eines Kripobeamten im Sommer 2014 ihrem Schweizer Besitzer abhandengekommen war. Der Verdacht des Beamten, dass der Freund der Familie, der sich damals nahe der Schweiz aufhielt, die Pistole mitgebracht hatte, ließ sich nicht beweisen. Weil der Vater laut dem Kripobeamten „ums Verrecken nicht sagen wollte“, wo er die Waffe her hat. Per DNA-Analyse eine Verbindung zu dem Freund der Familie herzustellen, wäre schwierig, vermutete der Polizeibeamte. Das habe die Familie geschickt mit der Aussage abgewendet, dass die Waffe von Hand zu Hand gegangen sei.

 

Staatsanwalt: Uneinsichtige Angeklagte

Staatsanwalt Benjamin Junghans plädierte für eine Bewährungsstrafe für die geständigen Angeklagten: acht Monate für den Vater und sechs Monate für den Sohn. Er wies auf die Uneinsichtigkeit der beiden hin.

 

Verteidiger Steffen Wilfried Hammer, der laut der Tageszeitung taz „in der rechtsextremen Szene bekannt ist“, sah das anders. Sein Mandant, der Vater, habe Angaben gemacht: „Hätten beide geschwiegen, würden heute nicht beide auf der Anklagebank sitzen.“

 

Nach anfänglichem Schweigen hatte der Sohn bei der Polizei ausgesagt, dass er die Waffe vom Vater bekommen habe. Dieses Geständnis sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft Gold wert, fand sein Verteidiger Frank Miksch, der der Süddeutschen Zeitung zufolge „ein bekannter Szeneanwalt“ ist. Nach seiner Meinung hätte die Polizei aufgrund des Durchsuchungsbefehls das Zimmer des Sohnes gar nicht mit einbeziehen dürfen. Miksch: „Das rechtswidrige Gebaren war mit dem Geständnis aufgehoben.“ Die beiden Verteidiger forderten jeweils eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

 

Urteil fällt härter aus als von Staatsanwalt gefordert

Amtsrichter Walter Hell verurteilte den Vater wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Waffe zu zehn Monaten und den Sohn wegen unerlaubten Besitzes der Waffe zu acht Monaten, jeweils auf Bewährung. Der Sohn muss als Auflage 3000 Euro an die Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben zahlen und der Vater 4000 Euro an die Bürgerstiftung Aichach. Der Eindruck des Amtsrichters: Er sei nicht überzeugt, dass die Angeklagten einsähen, dass sie nicht selbst für Schutz sorgen könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.