Die Herren Kandt, Krömer, Henkel: Hat Ihre Polizei nichts Besseres zu tun? Wir hätten da zwei Ideen

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Die Herren Kandt, Krömer, Henkel: Hat Ihre Polizei nichts Besseres zu tun? Wir hätten da zwei Ideen Mehrere Mannschaftswagen und hunderte Polizeibeamte verschwenden seit einer Woche ihre Zeit vor der Rigaer Straße 94. Was tun sie da? Mannschaftswagenballett und Formationsherumstehen. In ihren Autos gucken Sie auf Großbildschirmen Fußball, weswegen auch ständig Motoren laufen, damit die Batterie nicht leer wird. Zwischendurch unterstützen sie die vom Hausbesitzer bezahlte Security dabei, den rechtmäßigen Mieter*innen der Rigaer Straße 94 das Leben unerträglich zu machen, zum Beispiel, diese anzupöbeln, wenn sie in ihre Küche oder ins Bad gehen wollen.

 

Immer wieder ruft die Security die Polizei ins Haus, um ihren eigenen Provokationen gegenüber den Mieter*innen mittels Polizeigewalt Nachdruck zu verleihen. Zahlreiche haltlose Anzeigen gegen die Mieter*innen sind ein Beleg dafür. Das ist haarsträubend und rechtswidrig, zum Beispiel nach Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar, oder Art. 2 GG: Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Vor allem die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG darf nur eingeschränkt werden, wenn dies der Abwehr und Verfolgung besonders schwerer Straftaten dient oder bei Gefahr im Verzug, allerdings nicht, wenn ein Hausbesitzer um Amtshilfe ersucht, um eine Wohnung zu renovieren. Von Rechts wegen müsste die Polizei die Rechte der Bewohner*innen schützen – hier werden sie willkürlich von Security und Polizei außer Kraft gesetzt.

 

Aktuell gäbe es in Berlin sinnvollere Aufgaben für die Polizei. Zwei Vorschläge:

 

Heute stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Statistik zu politisch motivierten Straftaten in Deutschland vor.  Er sprach von einer „bedrohlichen gesellschaftlichen Entwicklung“ bezüglich der Straftaten aus dem politisch rechten Spektrum, die im Vergleich zum Vorjahr um 34,9 % „geradezu explodiert“ sind. Rechte Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte stiegen von 199 im Jahr 2014 auf 1031 Straftaten im Jahr 2015 an.
Die Leute in der Rigaer Straße sorgen schon lange dafür, dass Rechtsextreme sich hier nicht wohlfühlen, geflüchtete Menschen hingegen schon.
In Berlin sind die Rechten schwerpunktmäßig in Marzahn-Hellersdorf unterwegs. Die zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich dem entgegenstellen, würden sich darüber freuen, wenn sich die Polizei intensiv der Verfolgung rechter Straftäter* widmet.
Polizei raus aus der Rigaer – ab nach Marzahn-Hellersdorf und zu anderen rechten Brennpunkten.


Polizeibeamte, die derlei komplizierten Aufgaben nicht gewachsen sind, könnten ihr frisch erworbenes Wissen darüber, wie man Leute aufs Klo begleitet, an Orten anwenden, wo dies nötiger scheint, z. B. auf der Fanmeile, wo ja viel ins Gebüsch gepinkelt wird. Die Bewohner*innen im Haus der Rigaer 94 finden den Weg aufs Klo auch allein.
Polizei raus aus der Rigaer – ab auf die Fanmeile.  


Weitere Vorschläge folgen.

 

Zum Nachlesen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 13 

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Und noch mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_Wohnung

 

In den Abkommen zu den Menschenrechten und in den EU-Grundrechten ist die Achtung der Wohnung bzw. der Schutz vor Eingriffen in die Wohnung garantiert. Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt fest:

„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 12

Art. 8 Abs. 1 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ – EMRK Art. 8 Abs. 1

und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ – Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7

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Hab gelacht ;-) Guter Artikel.

bloß weil man den staat abschaffen will heißt es nicht, dass man daran alles scheiße findet. würden sich alle an das grundgesetz halten, gebe es m.E. nur noch wenige probleme mit dem staat, bspw. das problem der grenzen und den damit einhergehenden problemen.

ansonsten: glaube keiner statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.

 

r94 bleibt und wir unbequem

Wo hat die Anwohner_innengruppe behauptet, den Staat abschaffen zu wollen?

Wann immer es euch passt, beruft ihr euch auf die Gesetze dieses Staates (den ihr ja hasst und abschaffen wollt).

Wehe es gibt "Repressionen" oder "Angriffe" seitens des Drecksstaats, da ist das Geheule groß!

Dem politischen Gegner, sprich Nazis(!), der bürgerlichen dummen (sic) Mitte oder sog. "Rechtspopulisten" sprecht ihr aber jedes der selbst eingeforderten Rechte ab.

Die zietierent GG-Artikel gelten für o.g. Gegner (aus eurer Sicht) natürlich nicht. Da werden munter Hausbesuche veranstaltet bzw. dazu aufgerufen, Häuser werden mit Farbe beschmiert oder entglast, Adressen werden veröffentlich und es wird offen zu Gewalt aufgerufen!

 

Wenn es nicht so traurig wäre könnte man fast, ob eurer Schizophrenie, über euch lachen.

Macht euch doch mal Gedanken zu eurere Glaubwürdikeit!

 

PS: Vielleicht könnte man sich mal hier über o.g. Themen unterhalten. Ich gehe aber davon aus, dass der Text eh nicht lange hier steht.

 

Ein Bürger aus der Mitte der Gesellschaft

1. Das GG regelt das Verhältnis Bürger - Staat. Hier wird sich auf Rechte berufen, um den Widerspruch aufzuzeigen, dass nicht mal derjenige, der behauptet Recht durchzusetzen sich an diese Rechte hält, wenn es nicht in seinem Interesse ist. Damit legitimiert man in keiner Weise den Staat. Diese GG Artikel kann auch der politische Gegner gegenüber dem Staat einfordern.

 

2. Faktisch ist "der politische Gegner", bzw. ein Teil davon, zur Zeit an der Macht, und die Polizei sein Werkzeug. Diese macht genau das, was man den Autonomen vorwirft, munter Hausbesuche veranstalten, Häuser verwüsten, Gewalt anwenden. Klar, das eine ist formal legitim, weil sich diese "Legitimität" ja aus den realen Machtverhältnissen heraus ergibt. Geltendes Recht ergibt sich übrigens auch aus diesen Machtverhältnissen.

 

3. Wenn sich Menschen für "illegitime" Aktionen entscheiden, sind diese Aktionen in dem Sinne illegitim, dass  sich der Autonome selbst ermächtigt zu handeln (=frei handeln) und sich über die gesellschaftliche Ordnung hinweg setzt. Der Autonome ist sich dessen und über mögliche reale Konsequenzen natürlich bewusst, handelt aber in freier Entscheidung nach seinem Gewissen, auch wenn das Ergebnis seines Handelns der herrschenden Ordnung konträr gegenüber steht. Diese Möglichkeit hat wiederum auch der politische Gegner, und wie der linke Autonome muss sich auch der Nazi bewusst sein, dass Handlungen Konsequenzen haben können.

 

4. Das heißt auf keinen Fall, dass ich jede Aktion gutheiße, ich respektiere aber, wenn jemand nach seinen Werten und Gewissen handelt, und dafür eben auch die Konsequenzen in Kauf nimmt. Bei der Bewertung der Aktionen (Nazis können auch autonom handeln) kommt es natürlich darauf an, welche Werte hier verteidigt bzw. angegriffen werden sollen und wie man das mit seinen eigenen Werten vereinbaren kann, deshalb werden verschiedene Menschen hier auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.  

 

5. Wir kommen zusätzlich zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil der Denkrahmen bei Menschen begrenzt bzw. unterschiedlich ist und wir daher die Realität anders wahrnehmen. D.h. wir müssten noch nicht mal unterschiedliche Werte haben, anhand unterschiedlicher Referenzrahmen könnten wir die Kongruenz einer Aktion mit unseren Werten aber anders beurteilen ("Freiheit" o.ä.). Hier entsteht ein Konflikt, und eine Diskussion darüber wird von einer Seite aufgrund von "Alternativlosigkeit" nicht ernsthaft geführt, aka Schreiber's ist ja nur "Kindergarten", also braucht man sich nicht wundern, wenn die Diskussion irgendwann aufhört. 

So und nicht anders waren die Kommentare zu erwarten. Immer schön die Tatsachen verdrehen. Es ist ja nicht so, dass wir ohne Gründe, diese und andere Aktionen durchführen. Sie sind in ihrer Form berechtigt, da sie die Reaktion auf die permanente Repression der Herrschenden sind. Es ist vollkommen in Ordnung, sich auf diese Gesetze zu berufen, denn auch wenn wir den Staat abschaffen wollen, gelten solche Werte auch für uns - natürlich mit de rAusnahme, dass wir dies als Selbstverständlichkeit ansehen.

 

Lassen wir keine dieser faschistischen Machtausübung der Herrschenden unbeantwortet!

Fight the state, fight fascism!

Wann immer es euch passt, beruft ihr euch auf die Gesetze dieses Staates (den ihr ja hasst und abschaffen wollt).

 

Der obige Text ist von einer Anwohner*innen-Gruppe, die sich bisher keineswegs antietatistisch geäußert hat. Keine Ahnung ob das in den Kopf von jemanden reingeht, der sich selbst einer real nur in der Imagination existierenden "Mitte" verortet, aber das alle Bewohner*innen in Nord-Friedrichshain rundweg antietatistische Einstellungen hegen und pflegen, darf wohl bezweifelt werden. Wahrscheinlich noch nicht einmal die absolute Mehrheit. Folglich hat dein vermeintlich entdeckter Widerspruch noch nicht einmal auf einer Meta-Ebene eine gewisse Grundlage.

 

Aber davon abgesehen (und auch ganz generell, nicht nur in dieser Situation), was ist den falsch daran, die Herrschenden auch an ihren selbst postulierten Grundsätzen und Ansprüchen zu messen?

 

All das hat mit Schizophrenie nichts zu tun, nicht nur was die reale Bedeutung der Schizophrenie angeht, sondern auch damit nicht, was du fälschlicherweise darunter verstehst.

 

Kleiner Tipp für dich für die Zukunft:

 

1. Bisschen mehr und ordentlich differenzieren.

2. Kritisieren sollte man das, was Ist und nicht das, was man sich selbst einbildet oder glaubt, was andere eventuell meinen könnten.

3. Wenn man einen Sachverhalt kritisieren möchte, sollte man sich über diesen doch mal etwas informieren.

4. Verwende keine Begriffe, Redewendungen, Aussagen, etc. deren Bedeutung du nicht kennt.

Entweder es gibt eine Würde des Menschen, dann ist die definiert und eben auch berührbar (Tochter aus Elysium) und sollte in seinen Einschränkungen berücksichtigt werden oder eben nicht. So ein Geschwafel von den Gesetzesmachern ist schade und bestenfalls gut gemeint.

 

 

Witzig ist die Anspielung bei Marx' und Engels im Manifest auf den ersten Seiten, laut der die monarchistisch-patriarchal-religiöse Idee der Würde durch den dreiten Tausch ersetzt wurde, die Vernebelung gegen die schamlose direkte Abzocke. Ich hab prächtig gelacht, als ich das gelesen habe.