Leipzig/Dresden. Mitglieder der rechtsextremistischen Hooligangruppe „Faust des Ostens“ konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind.
Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigte, liegt schon seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf Rädelsführer von „Faust des Ostens“ bei der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts. Im Ergebnis eines Strukturverfahrens war Mitgliedern der Gruppierung vorgeworfen worden, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Ihnen werden Gewalttaten, Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund sowie bandenmäßiger Diebstahl zur Last gelegt. So sollen sie ihr „Vereinsleben“ durch Kaufhallendiebstähle finanziert haben.
Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag in der Behörde nicht geklärt werden. Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden. (SZ/ts)