OLG: Mutmaßlicher ETA-Terrorist aus Freiburg an Frankreich ausgeliefert

Erstveröffentlicht: 
17.11.2015

Er arbeitete an der Uni Freiburg und führte ein scheinbar normales Leben – dann griff das LKA zu. Jetzt ist der mutmaßliche ETA-Terrorist an Frankreich ausgeliefert worden.

 

Ein mutmaßlicher spanischer ETA-Terrorist ist nach Frankreich ausgeliefert worden. Der 52 Jahre alte Mann sei am Montag in das Nachbarland überstellt worden, teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Dienstag unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Der 1. Strafsenat hatte am 10. November auf Antrag des Generalstaatsanwalts über die Zulässigkeit der Auslieferung entschieden (1 AK 111/14).

In Abwesenheit zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt


Frankreich hatte die Auslieferung des 52-Jährigen beantragt, der dort in Abwesenheit bereits in vier Verfahren zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Er soll zwischen 2000 und 2004 Mitglied der Terrororganisation gewesen sein und in Frankreich Verantwortung für elektronische Ausrüstung, die Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen und Dokumentenfälschung getragen haben. Er wurde per europäischem Haftbefehl gesucht. Der Verdächtige war Ende Oktober 2014 in Freiburg festgenommen worden. Er hatte dort seit 2001 unter falschem Namen gelebt.

Der Spanier ist zwar Sohn einer Deutschen, hat aber selbst nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Jahrelang lebte er unbehelligt in Freiburg und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter für ein drittmittelfinanziertes Forschungsprojekt der Universität in einem geisteswissenschaftlichen Bereich. Der Mann soll der Universität zufolge seine Identität professionell gefälscht haben, so dass es in Freiburg keinerlei Hinweise auf die Täuschung gab. Laut OLG wurde in seiner Wohnung Equipment zur Fälschung von Dokumenten sichergestellt.

Auslieferung an Bedingungen geknüpft


Wie das OLG bekannt gab, ist die Auslieferung an die Bedingung geknüpft, dass der 52-Jährige das Recht auf neue Gerichtsverfahren erhält. Dabei darf eine Strafe von nicht mehr als zehn Jahren verhängt werden darf. Die französischen Behörden hätten dies zugesichert. Im Hinblick auf die sozialen Bindungen des Mannes in Deutschland wurde die Auslieferung zudem an die Bedingung geknüpft, dass er die Strafe in Deutschland verbüßen darf.

Fast 50 Jahre lang kämpfte die Untergrundorganisation ETA für einen von Spanien unabhängigen baskischen Staat. Bei etwa 4000 Anschlägen kamen mehr als 830 Menschen ums Leben. 2011 erklärte die ETA einen Gewaltverzicht; seitdem verübte sie keine Anschläge mehr.

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