Gerichtsverhandlung wegen Blockade einer Tönnies-Schlachtfabrik

Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik in Rheda-Wiedenbrück

Am 15. Juli wird stattfinden eine Gerichtsverhandlung gegen vier Angeklagte, denen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben im Rahmen der Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik in Rheda-Wiedenbrück am 14. Dezember 2013. Rund dreißig Tierrechtler*innen demonstrierten an jenem Tag gegen die Nutzung und Ausbeutung von Tieren durch die Fleischindustrie, indem sie den Betrieb für mehrere Stunden mit Sitzblockaden und Ankettungen lahmlegten.

 

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erhob Anklage gegen vier Personen, denen sie vorwirft, sie hätten „gemeinschaftlich Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Unterlassung genötigt“. Ihr Verhalten sei daher strafbar gemäß § 240 des deutschen Strafgesetzbuches. Diese Anklage wurde vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zur Hauptverhandlung zugelassen.

Der öffentlich zugängliche Gerichtsprozess wird stattfinden am Mittwoch, den 15. Juli um 13 Uhr im Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück im Sitzungssaal E 4 - 05.

Wer sich den Prozess gerne anschauen möchte oder die Angeklagten unterstützen möchte oder den Anlass nutzen möchte, um weiteren Protest zum Ausdruck zu bringen, kann gerne einfach kommen oder sich zwecks eventueller Absprachen vorher melden beim Kampagnenbüro gegen Tierfabriken in Braunschweig (Kampagnenbuero-BS at riseup.net). Die Angeklagten freuen sich auch über interessierte Presse-Vertreter*innen und werden vor Ort zur Verfügung stehen für Interviews. Ab 12:15 Uhr werden Leute aus dem Umfeld der Angeklagten und ihrer Unterstützis vor Ort sein.

Einen Überblick über die Presseberichte zur Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik gibt es auf der Internetseite des Vereins die tierbefreier, welcher sich an der Aktion beteiligte.