Es hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als es Verfassungsschützern, Landeskriminalämtern und den örtlichen Polizeibehörden Anfang Mai gelang, die rechtsterroristische Vereinigung Oldschool Society (OSS) zu zerschlagen.
Karlsruhe/Borna. Knapp zwei Monate nach den bundesweiten Razzien in Wohnungen der Mitglieder in fünf Bundesländern, sitzen vier Tatverdächtige weiter in Untersuchungshaft. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag auf Anfrage bestätigte, wird gegen Andreas H. (56), Markus W. (39), Denise Vanessa G. (22) und Olaf O. (47) seit sie am 6. Mai dem Haftrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt wurden, "ununterbrochen ermittelt. Die Beschuldigten sitzen seitdem in U-Haft", so Staatsanwalt Stefan Schmidt.
Seit der Festnahme sichten und analysieren die Ermittler das bei den Durchsuchungen sichergestellte Material. "Es geht darum, alle Spuren und Beweise kriminaltechnisch auszuwerten", so Schmidt. Wann, beziehungsweise ob zu einer Anklage kommt, ließ Schmidt gestern offen. Die Tatsache, dass sich die vier Verdächtigen weiter in Untersuchungshaft befinden, lasse aber den Schluss zu, dass sich der Tatvorwurf nicht relativiert habe.
Bei den Razzien in Borna sowie in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern wurden pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft sowie weitere Beweismittel sichergestellt. An dem Einsatz Anfang Mai waren etwa 250 Beamte des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer beteiligt. Die Verfassungsschutzbehörden haben zudem Gespräche unter OSS-Mitgliedern abgehört. Auch das Tonmaterial sei Bestandteil der weiteren Ermittlungen. "Die Festgenommenen sind", neben der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, "dringend verdächtig, Anschläge auf namhafte Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte" geplant zu haben, so Generalbundesanwalt Harald Range. Der Beschuldigte Markus W. aus Borna bezeichnete sich als Vizepräsident der Gruppe und wird auch von den Ermittlern als zentrale Führungspositionen eingestuft. Die Bundesanwaltschaft machte keine Angaben zu eventuellen Einlassungen der Beschuldigten.
Inwieweit die bereits konkrete Anschlagsziele oder -termine ins Auge gefasst hatten, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten. In Freital und Meißen hatte es zuletzt Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte gegeben.