"Eine neue Welle der Gewalt gab es bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt nicht"

Bild: Komitee für Grundrechte und Demokratie
Erstveröffentlicht: 
15.06.2015

Christian Schröder vom Grundrechte-Komitee über die schwarz-grüne Bundesratsinitiative aus Hessen zum Schutz von Polizisten vor Gewalt

 

Herr Schröder, die hessische Landesregierung hat gerade eine Bundesratsinitiative gestartet, die Feuerwehrleute, Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Polizisten besser vor gewaltbereiten Autonomen schützen soll. Sie begründet das unter anderem damit, dass die Ausschreitungen bei Blockupy in Frankfurt "mit legitimen Protesten nichts mehr zu tun" gehabt hätten - und orientiert mit ihrem Gesetzesvorhaben auf bis zu 10 Jahre Haft als Strafe für Übergriffe auf Ordnungskräfte. Sie waren in Ihrer Funktion als Vorstandsmitglied des Grundrechtekomitees als Demonstrationsbeobachter bei Blockupy mit vor Ort. Wie war die Situation? Gab es "illegitime Proteste" und eine Welle der Gewalt vonseiten der Demonstrierenden?

 

Christian Schröder: Klar gab es Gewalt bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt am Main. Die ging allerdings nur von einer Minderheit der Demonstrierenden an diesem Tag aus und war keineswegs repräsentativ für die gesamten Proteste an diesem Tag. Der überwiegende Teil der Proteste war bunt, friedvoll und laut.

Gewalt bei Versammlungen gibt es immer wieder, sie ist in Deutschland aber vergleichsweise selten. Eine neue Welle der Gewalt gab es in Frankfurt jedenfalls nicht. Alle Versuche, jetzt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken oder Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte härter zu bestrafen, sind daher völlig unverhältnismäßig.

 

Die Medien waren aber über viele Stunden mit Bildern brennender Autos geflutet, es gab Anzeigen wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung und die mediale Berichterstattung wie auch die politischen Auseinandersetzungen in den Wochen danach waren dominiert von Aussagen über "beispiellose Gewalt" - übrigens ganz wie auch beim letzten Mal… Was ist denn konkret geschehen?

 

Christian Schröder: In den Medien lasen wir, dass Frankfurt am 18. März 2015 von einer maßlosen Welle von Gewalt überrollt wurde. Wir sahen die Bilder von brennenden Autos, fliegenden Steinen, zerbrochenen Scheiben. Steine und Feuerwerkskörper flogen in Richtung von Polizisten und Bauarbeitern. Eine große, aber im Verhältnis zur Menge der Demonstrierenden kleine Gruppe wollte offenbar Angst und Schrecken verbreiten.

Berichtet werden muss aber auch über eine Polizei, die Demonstrierende mit Schlagstöcken traktierte, die Pfefferspray versprühte und massiv CS-Gas aus Gewehren verschoss. Sie tat dies allerdings kaum gegenüber denen, die erstere Bilder produzierten, sondern vor allem gegenüber friedlich Protestierenden. Sie kesselte über Stunden eine Gruppe ein, die sicherlich nicht die war, die morgens randalierend durch die Stadt gezogen war. Sie ließ zwar einzelne zu der Absperrung am Paul-Arnsberg-Platz, wo eine Mahnwache stattfinden durfte, aber sie verhinderte, dass Gruppen von Demonstrierenden zu dieser Mahnwache kamen.

Am Nachmittag stand die Polizei dann in martialischer Ausrüstung bereit und begleitete die friedliche Großdemonstration weit enger und bedrängender als notwendig.

 

Im Internet werden sogar Vermutungen laut, dass es womöglich nicht einmal Zufall war, dass über Stunden Polizeiautos brannten und niemand etwas dagegen unternahm, wodurch dann ja schließlich die wunderbaren Bilder zustande kamen, die sodann allerorten in den Medien zu sehen gewesen sind... Wie aber kommt es, dass "ganz Blockupy" politisch wie medial offenbar so gern in die Ecke von Extremisten gerückt wird? Da gibt es ja immer wieder eine regelrechte "Medien-Einheitsfront". Was meinen Sie?

Christian Schröder: Immer wieder müssen sich die Protestbewegungen gegen einen von der herrschenden Politik inflationär verwendeten Gewaltbegriff zur Wehr setzen. Zu Gewalttätern werden dann etwa auch diejenigen gemacht, die nur mit Kreidefarbe die Glasfassade der EZB kennzeichnen. Und auch Aktionen zivilen Ungehorsams werden mit dieser Begrifflichkeit belegt, obwohl gerade diese Aktionen von Rücksichtnahme auf alle Beteiligten, von gemeinsamen Absprachen und von Verzicht auf jedwede Aktionen, die Menschen gefährden, geprägt sind.

Es ist sicher nicht allzu weit hergeholt, hier einen Zusammenhang zwischen der Zunahme des sozialen Elends im Land und sozusagen der inneren, ideologischen wie materiellen Mobilmachung zu sehen: Wo immer mehr Menschen arm sind, droht Kritik an derlei elenden Verhältnissen, gefährlich zu werden. Wenn die Protestierenden oder zumindest Teile hiervon aber immer als Randalierer, Gefährder und Extremisten behandelt und wahrgenommen werden - wer hat da schon noch Lust auf Demonstration und Protest?

"Mit drakonischen Strafen soll Stärke und Härte gezeigt werden"

Ist in diesem Sinne auch die von der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen gestartete Bundesratsinitiative zu verstehen, die einen neuen Straftatbestand einführen soll?

Christian Schröder: Nach geltendem Recht kann schon jetzt eine einfache Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Höchststrafe ändert sich also nicht gegenüber dem geltenden Recht. Vielmehr soll nunmehr selbst in geringfügigen Fällen ausnahmslos eine mindestens sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt werden müssen.

Die Gerichte sollen also gezwungen werden, auch in Bagatellfällen ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles Freiheitsstrafen zu verhängen. Mit drakonischen Strafen soll Stärke und Härte gezeigt werden.

 

Wenn es also etwa zu einer - wie auch immer entstandenen - Rangelei zwischen Demonstranten und Polizei in emotional aufgeladenen Situationen kommt, dann können Demonstrationsteilnehmer anschließend mit Freiheitsstrafen belangt werden. Es wäre demzufolge ein großes Risiko, sich künftig überhaupt noch an Demonstrationen zu beteiligen, bei denen man auch nur irgendwie Gewalt zu befürchten hat - etwa, weil dies im Vorfeld massiv und gegebenenfalls sogar wahrheitswidrig so verbreitet worden ist. Mit dem Gesetz steigt der Interpretationsspielraum der Polizei in solchen Situation darüber weiter, was als Gewalt definiert und verfolgt wird, noch weiter an.

 

Und wie bewerten Sie das?

 

Christian Schröder: Falls dieses Gesetz so beschlossen wird, dürften unangemessene Entscheidungen in vielen Einzelfällen und zu einem weiteren Vertrauensverlust in die Polizei und den Rechtsstaat führen: Anonymität im Dienst, ungeahndete Polizeigewalt, rassistische Personenkontrollen, Misshandlungen an Flüchtlingen haben bereits jetzt zu einem enormen Vertrauensverlust in breiten Teilen der Bevölkerung in die Institution der Polizei geführt.

Doch statt durchgehend individuelle Kennzeichnungspflicht und unabhängige Beschwerde- und Kontrollinstanzen bei der Polizei einzuführen, haben viele Bundesländer in den vergangenen Jahren stattdessen ihr Polizeirecht verschärft und eigene Versammlungsgesetze erlassen. Damit wurde in vielen Bundesländern etwa die anlasslose Videoüberwachung von Versammlungen legitimiert und der Versuch unternommen, Versammlungsleiter immer mehr zur persönlichen Verantwortung heranzuziehen.

Ulrich Wilken, Demonstrations-Anmelder für Blockupy und Mitglied der Linksfraktion im Hessischen Landtag, hat seine Kritik auf folgenden Punkt gebracht:

"Eine Fortsetzung der Sparpolitik in der Europäischen Union wird die sozialen Spannungen auch in Deutschland verschärfen. Die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Probleme durch drakonische Strafverschärfungen, verstärkte Repressionen und den Abbau demokratischer Rechte lösen zu wollen, ist gefährlich und falsch und könnte zu einer Eskalation mit verhängnisvollen Folgen führen. Der von der schwarzgrünen Landesregierung vorgeschlagene neue Paragraph bietet nicht mehr Schutz, sondern führt zu unangemessenen Entscheidungen in vielen Einzelfällen und damit zu einem Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Ordnung." Teilen Sie diese Einschätzung?

 

Christian Schröder: Ja, das schätzen wir beim Grundrechtekomitee ähnlich ein.

 

Christian Schröder ist Vorstandsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.