Drittes Verfahren nach Polizeieinsatz bei Demo in Schönefeld - Behörden halten Details aber geheim
Von Frank Döring
Nach dem unzulässigen Feuerlöscher-Einsatz von Polizeibeamten gegen
Demonstranten voriges Jahr in Schönefeld hat die Staatsanwaltschaft
Leipzig ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies bestätigte
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf LVZ-Anfrage. "Es haben sich im Laufe
der Ermittlungen weitere Hinweise in diesem Zusammenhang ergeben",
begründete er diesen Schritt.
Wie berichtet, hatten Bereitschaftspolizisten am 3. Februar 2014 ein
Spezialfeuerlöschgerät eingesetzt - betroffen waren Demonstranten, die
gegen einen rechtsgerichteten Aufmarsch vor dem Asylbewerberheim
protestierten. Viele klagten hinterher über Augen- und Haut-Reizungen.
Später teilte das Innenministerium der LVZ mit, dass das Gerät mit
Wasser gefüllt war, versetzt mit dem Löschmittelzusatz FireAde 2000 und
dem Frostschutzzusatz CW-Antifreeze. Die Behörde musste eingestehen,
dass ein nicht für diesen Einsatz zugelassenes Mittel verwendet worden
war. Vorgesehen ist das Gerät eigentlich für das Löschen von brennenden
Personen und Sachen.
In diesem Zusammenhang war bereits gegen zwei Polizeibeamte ein
Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen
Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. Dies dauere noch an, teilte
jetzt das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der
Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Ob und wann mit einer
Anklageerhebung zu rechnen ist, könne derzeit nicht gesagt werden.
Hinsichtlich des hinzugekommenen Verfahrens halten sich die Behörden
ausgesprochen bedeckt. So teilten weder Ministerium noch
Staatsanwaltschaft mit, gegen wen sich das neue Ermittlungsverfahren
richtet - gegen einen weiteren unmittelbar am Einsatz beteiligten
Beamten oder einen mutmaßlich Verantwortlichen. Bei dem Einsatz zu der
Kundgebung in Schönefeld waren 58 Beamte der Polizeidirektion Leipzig
und 93 Kräfte der Bereitschaftspolizei beteiligt.
"Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt
würden", teilte das Innenministerium in seiner schriftlichen Antwort
mit, "könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen
Ermittlungen vereitelt würde." Selbst eine Auskunft in nichtöffentlicher
Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk
käme aus diesem Grund nicht in Betracht. "Der Schaden für das laufende
Ermittlungsverfahren wäre womöglich irreparabel", so das Ministerium.
Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist demnach
auch nicht mit weiterführenden Konsequenzen zu rechnen. "Bisher wurden
noch keine disziplinarrechtlichen Schritte unternommen", so das
Innenministerium, "da die Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Beamte
des Polizeivollzugsdienstes des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
weiterhin geführt werden."