Länder legen bei NPD-Verbot nach

Erstveröffentlicht: 
09.05.2015

Verfahren in Karlsruhe: Richter können persönlich Akten der Verfassungsschützer einsehen

 

Von Jörg Köpke

 

Berlin. Im NPD-Verbotsverfahren werden die Länder dem Bundesverfassungsgericht in der kommenden Woche hunderte neuer Beweise vorlegen. Das haben nach Informationen dieser Zeitung die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter Professor Christian Waldhoff gestern in Berlin beschlossen. Karlsruhe hatte die Antragsteller Mitte März aufgefordert, bis zum Freitag nächster Woche nachzuweisen, dass sämtliche V-Leute in der Spitze der rechtsextremen Partei abgeschaltet sind.


Die Bundesländer wollen deshalb nun den Verfassungsrichtern die Möglichkeit einräumen, sich davon persönlich durch Einsicht in die Akten der Verfassungsschützer zu überzeugen und sich ein umfassendes Bild über die Güte sowohl der neuen als auch der bereits vorliegenden Dokumente zu machen. Die Rede ist von einem "in-camera-Verfahren". Karlsruhe hatte in einem Hinweisbeschluss erklärt, die Testate der Innenminister allein reichten nicht aus.


Wie es aus Kreisen der Arbeitsgruppe heißt, die sich zur Zeit auf eine gemeinsamen Erklärung der Bundesländer verständigt, gibt es inzwischen aber weitere Zweifel in Karlsruhe an dem Verbotsverfahren. So könne das Gericht nicht der Auffassung der Länder folgen, dass die NPD mit ihren Strukturen und einem Wahlergebnis von nur 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland darstellt.


Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), der den Verbotsantrag maßgeblich vorantreibt, will dennoch am Verfahren festhalten. Die Länder hätten ihre Hausaufgaben gemacht und könnten belegen, dass die NPD in aggressiv kämpferischer Weise die Demokratie abschaffen will. Caffier rechnet damit, dass Karlsruhe in der Sommerpause eine Entscheidung darüber fällt, ob die Hauptverhandlung zugelassen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt schon offen von einer "Katastrophe". Allein sein Land lieferte bislang mehr als die Hälfte der ursprünglich vorgelegten 2649 Dokumente. Inzwischen sei die Zahl der gesammelten und nachgereichten Belege auf mehr als das Doppelte angewachsen, hießt es.


Der Berliner Politologe und Rechtsextremismus-Forscher Professor Gero Neugebauer hält es für letztlich unbedeutend, wie hoch der Stimmenanteil der NPD bei der letzten Wahl war. "Das Problem ist nicht die Quantität. Auch bei wenigen kranken Zellen ist man schon an Krebs erkrankt", sagt Neugebauer. Gerade dem Ausland gegenüber sei es von großer symbolischer Bedeutung, das Verbotsverfahren zu einem Abschluss zu bringen. "Deutschland wird von außen genau beobachtet, ob es das hinbekommt." Er könne verstehen, dass die Länder das Verbot jetzt durchbringen wollten.