Atomkraftgegner wehren sich gegen Film- und Videoaufnahmen

 

Die Berliner Großdemonstration am 5. September 2009 wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) und ein Einzelkläger wehren sich gegen die Überwachung der Demo durch Video- und Filmaufnahmen der Polizei. Die Kläger rügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin die Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit und ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch jene Film- bzw.
Videoaufnahmen, dafür habe es keinen Anlass gegeben, das Verhalten der Polizei entbehre einer rechtlichen Grundlage.

Spätestens ab der Reinhardstraße fuhr an der Spitze des Demonstrationszuges ein Fahrzeug der Berliner Polizei mit der (wörtlichen oder sinngemäßen) Aufschrift "TV-Bildübertragung". Das Fahrzeug - ein weißer Kleintransporter der Marke Mercedes Benz -  hatte nach der Erinnerung der Kläger das amtliche Kennzeichen B-7211. Es war mit 1 oder 2 Bildaufnahmegeräten bestückt, die beweglich auf dem Dach des Fahrzeugs montiert waren, etwa 3 - 5
Meter über dem Erdboden.

Das Fahrzeug befand sich während des gesamten Umzuges an der Spitze des Demonstrationszuges, nur wenige Meter vor den ersten Teilnehmern. Bei Ankunft am Kundgebungsplatz der Abschlusskundgebung wurde das Fahrzeug nach Beobachtungen der Demonstranten dort so aufgestellt, dass der Bereich vor der Tribüne und wohl auch ein Teil der Straße des 17. Juni und auch der Ebertstraße mit den Bildaufnahmegeräten erfasst werden konnten.

Die eventuelle weitere Speicherung der erhobenen Bilddaten beinhalte zudem einen andauernden und weiteren Grundrechtseingriff von höherer Intensität, insbesondere sei nicht auszuschließen, dass die Erstellung eines anlasslos angelegten "Datenvorratsspeichers" intendiert war, auf den auch bei künftigen Ereignissen zugegriffen werden kann. Ulrike Donat, die als Anwältin die Beklagten vertritt, rügt: "Damit kann im Nachhinein die Teilnahme an einer Versammlung neu interpretiert und zu einem späteren Zeitpunkt Anlass für weitere polizeiliche Maßnahmen sein, im Regelfall ohne Kenntnis der Betroffenen."

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06