Am 26. Dezember 2013 wurde von der KAZ [Kampagne für ein autonomes
Zentrum] die leerstehende Liegenschaft an der Florastrasse 15 in Aarau
besetzt. Die Schraner Immobilien AG als Verwalterin der Liegenschaft,
hat darauf eine Anzeige wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher
Sachbeschädigung und unrechtmässiger Entziehung von Energie gegen eine
konkrete Person sowie gegen Unbekannt eingereicht. Siehe dazu das
Communiquée vom 2. Juli 2014.
Die beschuldigte Person nahm das Ultimatum während der Hausbesetzung entgegen, wo er von der Polizei erkannt, jedoch nicht kontrolliert, wurde. Dies genügte, um von der Polizei mehrfach vorgeladen und danach durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilt zu werden. Obwohl der Beschuldigte konsequent die Aussage verweigerte, sah es die Staatsanwaltschaft als gegeben an, dass er für die unzähligen (zum Teil schon vorher bestehenden) Malereien und Sprayereien im und am Haus, für die sechs kaputten Fenster in der Nachbarliegenschaft sowie für den «Stromklau» verantwortlich sei. Gegen die Busse von Fr. 500.– (zuzüglich Fr. 805.– Gebühren) oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen sowie einer bedingten Geldstrafe von Fr. 2000.– bei einer Probezeit von vier Jahren legte die beschuldigte Person Einspruch ein.
Anfang September hätte die Sache vor dem Strafgericht in Aarau geklärt werden sollen, dazu kommt es nun aber nicht. Am 13. August zog die Schraner Immobilien AG im Auftrag der HRS Real Estate AG (Besitzerin der Liegenschaft) die Strafanzeige zurück. Die Begründung liest sich jedoch eher wie eine plumpe Ausrede. Die Schraner Immobilien AG habe aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit die Strafanzeige eingereicht, nun aber sei diese nach Rücksprache bzw. Anweisung der Eigentümerin HRS Real Estate AG zurückzuziehen. Das legt zumindest die Vermutung nahe, dass bewusst willkürlich eine Person angezeigt wurde, mit der Hoffnung, dass diese die Busse einfach akzeptiert und bezahlt. Vielleicht setzte die Polizei auch die Liegenschaftsverwalterin unter Druck eine Anzeige zu schreiben, was in Aarau auch schon passierte. Ob nun die nicht optimale Kommunikation zwischen Verwalterin und Besitzerin oder die geringen Erfolgschancen bei einer Gerichtsverhandlung zum Rückzug der Strafanzeige führten, werden wir wohl nie genau erfahren.
Mit Sicherheit können wir jedoch sagen, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, gegenüber der Polizei und dem Staatsschutz den Mund zu halten und sich danach mit der lokalen Antirepgruppe oder gegebenenfalls mit Jurist*innen zu beraten.
KAZ [Kampagne für ein autonomes Zentrum]