Pressemitteilung zur endgültigen Visumsverweigerung der
deutschen Botschaft Conakry (Guinea) zur Revisionsentscheidung des BGH im Fall
Oury Jalloh vom 22.08.2014:
Conakry (Guinea): Visum für Bruder des toten Oury Jallohs trotz Intervention durch den BGH erneut und endgültig verweigert
Fadenscheinige Begründung: Mamadou Saliou Diallo könne nicht nachweisen, dass er in Guinea als Straßenhändler arbeite
Nachdem die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Conakry (Guinea) den Antrag von Mamadou Saliou Diallo auf Erteilung eines Visums anlässlich der Ladung des Bundesgerichtshofes zur Verkündung der Revisionsentscheidung im Fall des Feuertodes Oury Jallohs am 28. August 2014 in einem ersten Antwortschreiben vom 15.08.2014 bereits mit einer anmaßend unterstellenden Begründung abgelehnt hatte (https://initiativeouryjalloh.files.wordpress. com/2014/08/pm_visum_trotz_einladung_durch_den_bgh_verweigert.pdf), erfolgte heute nach zwischenzeitlicher anwaltlicher Intervention unter Einbeziehung des BGH die endgültige Verweigerung der Visumerteilung. Die schamlos scheinheilige Begründung diesmal: Mamadou Saliou Diallo hätte nicht nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt in Guinea als Straßenhändler bestreitet.
Abgesehen von der Tatsache, dass es in Guinea keiner gewerblichen Genehmigung zum Handel auf öffentlichen Straßen und Plätzen bedarf (was der deutschen Botschaft Conakry bekannt sein muss!), wurden dem Bruder als Nebenkläger in den verschiedenen Verfahren im Falle des im Dessauer Polizeigewahrsam gefesselten und bei lebendigem Leibe verbrannten Oury Jalloh bereits mehrfach Visa zur Teilnahme an Verhandlungen erteilt – durch dieselbe deutsche Botschaft! So gesehen kann die hier praktizierte Willkür der deutschen Botschaft Conakry nicht nur nicht nachvollzogen werden, sondern muss als zielgerichtete, rassistisch motivierte Erniedrigung von Hinterbliebenen eines Todesopfers exekutiver Gewalt in Deutschland angesehen werden.
Der Zeitpunkt der endgültigen Visumverweigerung am heutigen Freitag ist umso perfider, als der Flug für Mamadou Saliou Diallo bereits für Sonntag, den 24. August 2014 gebucht und die Botschaft selbst am Wochenende für den Öffentlichkeitsverkehr geschlossen ist. Zudem ist der verantwortliche Botschafter in Conakry, Herr Hartmut Krausser, als Diplomat gegenüber rechtlichen Verfügungen seitens der Justiz (wie schon der Ladung durch den BGH) offensichtlich immun.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird auch weiterhin nichts unversucht lassen, die Teilnahme Mamadous an der Verkündung des Urteils des BGH zu den Revisionsanträgen zum „Magdeburger Prozess“ gegen alle Widerstände möglich zu machen!
Darüber hinaus behalten wir uns angemessene dienst-, straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen dieses widerwärtigen Aktes bürokratischer Willkür vor!
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (http://initiativeouryjalloh.wordpress.com)
The VOICE Refugee Forum Germany (http://thevoiceforum.org/search/node/oury%20jalloh)
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen (http://thecaravan.org/node/4153)
B R E A K T H E S I L E N C E --- OURY JALLOH – DAS WAR MORD !!!
Kontakt Auswärtiges Amt:
Telefon und Fax:
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): +49 30 1817 0
Fax +49 30 1817 3402
Kontaktformular: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html?https=1
Kontakt deutsche Botschaft Conakry:
Kontaktformular: https://conakry.diplo.de/Vertretung/conakry/de/Kontakt.html
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Colbestr.19, 10247 Berlin
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com
email: initiative-ouryjalloh@so36.net
Tel.: +49-152-10836914