Das Bundesumweltministerium will das Erkundungsbergwerk Gorleben offen halten, gibt aber bekannt, dass der bisherige Erkundungsbereich I außer Betrieb genommen wird. Diese Ankündigung ist für die Gorleben-Gegner wenig überraschend, denn diese Moratoriums-Variante wurde bereits im Vorfeld kommuniziert. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hatte hingegen vorgeschlagen, die Strecken und Gruben unter Tage sukzessive mit dem über Tage aufgehaldeten Salz zu verfüllen und durch die Evaluation des Standortauswahlgesetzes (StandAG) die rechtlichen Voraussetzungen für den Rückbau bis zur grünen Wiese zu schaffen.
Das sogenannte Erkundungsbergwerk dürfe nicht unbrauchbar gemacht
werden, erklärt Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth. "Gorleben wird
also möglicherweise über 15 bis 20 Jahre lang als potentielles Endlager
offen gehalten, deshalb kommt bei uns keine rechte Freude auf. Ein
bisschen weniger Gorleben reicht uns nicht", sagte BI-Sprecher Wolfgang
Ehmke.
Darüberhinaus hatten Flasbarth und der niedersächsische Umweltminister
Stefan Wenzel (Grüne) das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren aus
dem Jahr 1977 für obsolet erklärt und wollen das auch behördenintern
dokumentieren. Ehmke: "Seit einem Jahr drängen wir darauf, dass dieses
Verfahren beendet wird, um einen möglichen Plan B für Gorleben – sollte
das StandAG scheitern – auszuschließen. Wir verbuchen das als unseren
Erfolg."
Die BI mahnt an, dass auch die Veränderungssperre in Gorleben nicht
über das Jahr 2015 hinaus verlängert werden dürfe. Allein für den
Salzstock Gorleben gilt, dass "Veränderungen" unterhalb einer Tiefe von
50 bis 100 Metern untersagt sind, die die Standorterkundung erschweren
könnten. "Das gibt es nur für Gorleben, und das, obwohl die Erkundung
beendet wurde – ein Widerspruch in sich, der Gorleben aber gegenüber
anderen potentiellen Standorten privilegiert", kritisiert die BI.
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