Am 08. Juli. fand vor dem Karlsruher Amtsgericht ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt, dem vorgeworfen wurde, während der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 25.05.2013 in Karlsruhe gemeinschaftlichen Landfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Laut Anklage soll der Genosse im Schutz eines über die Polizeiabsperrung gehängten Transparents die Vergitterung geöffnet haben, woraufhin eine Gruppe von AntifaschistInnen versucht haben soll, die Polizeiabsperrung zu durchbrechen und den Kundgebungsort der Neonazis zu stürmen. Trotz sehr dürftiger Beweislage wurde ohne vorher ergangenen Strafbefehl direkt ein Verfahren eröffnet, da auf Grund einer laufenden Bewährungsstrafe im Falle einer Verurteilung auch eine Haftstrafe möglich gewesen wäre. Der Einsatzzug Karlsruhe, ehemals BAO Einsatz, der (wie immer) maßgeblich an der Eskalation am 25.05.2013 beteiligt war, ließ es sich nicht nehmen, das Gerichtsgebäude persönlich zu "sichern". So hielten sich durchweg mindestens vier bewaffnete PolizistInnen im Gerichtssaal und weitere Beamte von Polizei und Staatsschutz im Gerichtsgebäude auf.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Anwalt des Angeklagten, dass dieser die Vorwürfe bestreitet. Zudem kritisierte er die tendenziöse Anklageschrift der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Am 25.05. hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis zu Protesten gegen den Naziaufmarsch aufgerufen und den Naziaufmarsch letztendlich verhindert. Die Staatsanwaltschaft wusste dagegen wieder einmal nur von "gewaltbereiten Linksextremisten" zu berichten, die sie anscheinend anhand bestimmter Kleidungsstücke definiert.
Zu Beginn der Beweisaufnahme wurde eine DVD der Situation abgespielt. Im Video ist der Angeklagte zu erkennen, wie er sich für einen kurzen Moment hinter ein Transparent duckt. Ob er sich dort die Schuhe bindet oder ein Gitter öffnen will, bleibt der Phantasie des Betrachters überlassen und ist zu keinem Zeitpunkt zu erkennen. Als erstes traten zwei Zeugen der Verteidigung auf, die noch einmal den friedlichen Verlauf der Gegendemonstration und die Breite des zivilgesellschaftlichen Bündnisses gegen den Naziaufmarschs bezeugten. Beide zeigten sich schockiert vom Verhalten der eingesetzten Polizeikräfte in der Bahnhofsstraße. Während es an allen anderen Blockadepunkten friedlich blieb und die Polizei eine deeskalative Strategie fuhr, wurden hier wiederholt DemonstrantInnen ohne offensichtlichen Grund mit Pfefferspray und Schlagstöcken angegriffen. Dabei wurde auch der ehemalige Karlsruher Sozialbürgermeister und Mitorganisator der Gegendemonstration, Norbert Vöhringer, von den Einsatzkräften verletzt.
Die nun folgende Befragung von 7 (!) PolizeizeugInnen, alle vom Einsatzzug Karlsruhe oder dem Karlsruher Staatsschutz, hätte man sich getrost sparen können. Alle sagten mehr oder weniger identisch aus, dass sie am 25.05.2013 als Verstärkung an die Absperrung Bahnhofstraße beordert worden waren. Dort standen sie in der zweiten Reihe hinter einer unbekannten Einheit der Bereitschaftspolizei. Mehrfach sei ein Transparent über die Gitterabsperrung gehalten worden, um im Schutz des Transparents die Gitter zu öffnen. Dies sei den Gegendemonstranten auch mehrfach gelungen. So seien auch Kabelbinder, mit denen die Gitter nach einer Öffnung verstärkt werden sollten, durchgeschnitten worden. Erst durch den Einsatz von Stahlketten sei es gelungen, die Gitter wieder zu schließen. Keiner der PolizistInnen hat den Angeklagten am Tattag erkannt, geschweige denn gesehen, wie er die Gitter geöffnet hat. Erst in der späteren Videoauswertung sei ihnen der Angeklagte aufgefallen.
Zur großen Überraschung der anwesenden UnterstützerInnen forderte die Karlsruher Staatsanwaltschaft, vertreten durch einen Oberstaatsanwalt, in ihrem Plädoyer einen Freispruch für den Angeklagten. Da weder das Video Aufschluss darüber gibt, was der Angeklagte hinter dem Transparent tut, noch eineR der ZeugInnen den Angeklagten beim Öffnen der Gitter beobachtet hat, ist ihm keine individuelle Schuld nachzuweisen. Diese Sicht der Dinge ist ein Novum für die Karlsruher Staatsanwaltschaft, die unabhängig von wirklicher Beweislage zumindest vor dem Amtsgericht immer wieder Höchststrafen fordert. Meistens müssen die daraus resultierenden Urteile dann von höheren Instanzen korrigiert werden.
Dem geforderten Freispruch der Staatsanwaltschaft musste von Seiten der Verteidigung nicht mehr viel hinzugefügt werden. Der Umstand, dass überall rund um den Bahnhofsvorplatz an diesem Tag Transparente über den Gittern hingen, es aber lediglich an der Absperrung Bahnhofsstraße, an der der Einsatzzug Karlsruhe eingesetzt war, zu Auseinandersetzungen gekommen ist, zeigt wieder einmal: Jürgen Zimmer und seine Einheit sind in jeder Situation ein Garant für Eskalation. Da dem Angeklagten in keiner Weise ein Tatbeitrag nachzuweisen ist, plädierte auch die Verteidigung auf Freispruch.
Dies sah auch der Richter so, der den Angeklagten aus Stuttgart anschließend freisprach, da ihm der Vorwurf nicht nachzuweisen sei. Dabei betonte er allerdings, dass der Angeklagte in einem „gewalttätigen Umfeld“ agiert hätte und es auch auf Grund seiner Vorstrafen durchaus möglich ist, dass er etwas mit der Öffnung der Gitter zu tun hatte. Zudem sei es trotz der sehr spärlichen Beweislage notwendig gewesen das Verfahren zu führen, da ein hinreichender Tatverdacht bestanden habe, der nun eben nicht bestätigt werden konnte. Nach der Bemerkung, dass deutsche Gericht keineswegs auf dem rechten Auge blind seien und bestimmt zehn mal mehr Verfahren gegen Rechte geführt werden als gegen Linke, wurde die Verhandlung vom Richter geschlossen.