Die „Donautal Geflügelspezialisten-Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG“ (zuvor unter Wiesenhof firmierend) verlor am 20.02.2014 vor Gericht gegen das Landratsamt Straubing-Bogen in Sachen „Informationsgewährung“ nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
Hintergrund
Schon im Herbst 2012 hatte ich beim LRA Straubing-Bogen nach Informationen zu der zum Konzern der Lohmann & Co. AG gehörenden Zweigniederlassung in Bogen gefragt, d.h. welche Informationen über etwaige Verstöße gegen das Lebensmittelrecht dort bekannt seien. Insbesondere die Tierrechtsorganisation PETA e.V. hatte immer wieder auf die Tierhaltung in Betrieben des Konzerns, oder die diesem Konzern zugerechnet werden, oder zumindest den Konzern beliefern, hingewiesen, wobei der Konzern durch seine Anwaltskanzlei in Dinklage vortragen ließ, dass es im Zuge der Berichterstattung durch PETA dann zu Übergriffen und Angriffen auf Beschäftigte gekommen sei.
Das LRA hatte mir mit Bescheid vom 06.11.2012 Zugang zu Unterlagen zugebilligt, wogegen dann die Firma vor Gericht zog.
Hatte noch in einem Eilrechtsschutzverfahren das Verwaltungsgericht Regensburg dem Konzern einstweilen Recht gegeben (Beschl. Vom 08.01.2013, Az. RN 5 S 12.1757), verlor nun im Hauptsacheverfahren die Zweigniederlassung in Bogen auf ganzer Linie. Urteilte doch die aus drei BerufsrichterInnen und zwei ehrenamtlichen Richtern bestehende Kammer im Verfahren RN 5 K 12.1758, dass die Klage der Zweigniederlassung „abgewiesen“ werde.
Die Entscheidungsgründe
Mit der Klage sollte verhindert werden, dass ein Verbraucher (in diesem Falle ich) Zugang zu Feststellungen über irreführende Bezeichnungen von Produkten, Kontrollberichten mit Feststellungen von Mängeln in Bezug auf die Betriebshygiene, Anordnungen wegen der Feststellungen von Mängeln und anderen Unterlagen mehr erhält (vgl. Urteil des VG vom 20.02.2014, Seite 5).
Die Firma rügte zahlreiche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit ihrer Klage gegen das Landratsamt: So sei ein Gefangener schon kein Verbraucher im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, könne also auch gar keinen gültigen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen. Dem erteilte das Gericht eine deutliche Absage und konstatierte, dass ich „bereits zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses ein potentieller Verbraucher“ gewesen sei.
Des weiteren machte die Firma geltend, ich könne die angestrebten Unterlagen u.a. PETA e.V. zugänglich machen oder in verkürzender, manipulierender Weise über deren Inhalt berichten, was dann dem Unternehmen Schaden zufüge. Auch damit überzeugten die Anwälte der Lohmann & Co. AG das Gericht nicht ansatzweise, denn der Firma stünden, sollte ein Verbraucher dann tatsächlich irreführend berichten, zivilrechtliche Optionen offen.
Und genauso wies das Verwaltungsgericht die weiteren Bedenken hinsichtlich einer angeblichen Verfassungswidrig- oder Europarechtswidrigkeit des Verbraucherinformationsgesetzes vollumfänglich zurück.
Die Kosten des Verfahrens wurden folgerichtig der Firma aufgebürdet.
Wie geht es weiter?
Das schriftliche Urteil wurde erst Anfang April zugestellt; nun hat die Firma einen Monat Zeit, beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung zu beantragen und muss diesen Antrag binnen zwei Monaten auch näher begründen.
Ob die Firma dies tun wird, ist hier nicht bekannt, jedenfalls werde ich auch bis auf weiteres auf den Zugang zu den Unterlagen warten müssen, das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Bewertung der Entscheidung
Die Eindeutigkeit des Urteils ist erfreulich und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bei den zuständigen Behörden über Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts informieren wollen. Allerdings zeigt die Verfahrensdauer auch, dass ein zeitnaher Informationszugang kaum zu erlangen ist, wenn die betroffene Firma von den ihr zustehenden Rechtsbehelfen umfassend Gebrauch macht. Die Absicht von EU und Bundesgesetzgeber, der mündige/die mündige VerbraucherIn solle sich durch Einholung von Informationen bei den Behörden selbst ein Bild machen können, wird so in der Praxis nur schwer umsetzbar.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8. D-79104 Freiburg