Für den Betrieb des Connewitzer Polizeipostens fallen offenbar keine Mietkosten an. Das geht aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage hervor. Darin heißt es wörtlich: „Für den laufenden Betrieb fallen monatlich Reinigungskosten in Höhe von 231,54 € (Jahreskosten 2.778,48 €) an. Weitere Kosten fallen aufgrund der Einrichtung der Außenstelle nicht an.“
Gefragt worden war unter anderem nach der Höhe der Miete. Der Antwort zufolge wird keine Miete gezahlt, auch Nebenkosten werden nicht angeführt. Allerdings hat der Freistaat Sachsen einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag mit der Stadt Leipzig abgeschlossen. Über die Konditionen dieses Vertrags schweigt sich das Innenministerium bisher aus.
Eher schmallippig wird auch die Frage beantwortet, wie das Objekt abgesichert wird. Aufgeführt werden einzig „Sichtschutzfolien“ (Kostenpunkt: 2.300 Euro). Dagegen wird eine – allerdings schon vorher – im Eingangsbereich des Polizeipostens angebrachte Überwachungskamera nicht erwähnt.
„Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“
Die Notwendigkeit des Postens wird prinzipiell begründet mit der „zunehmenden Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtteil Connewitz, insbesondere im Bereich Wiedebachplatz / Biedermannstraße / Bornaer Straße“. Gemeint ist offenbar die Bornaische Straße. Konkrete Angaben zur dortigen Gefährdungslage werden nicht gemacht. Seit Eröffnung des Mini-Reviers am 6. Februar bis Mitte März habe es allerdings zehn Straftaten gegeben, die sich „vor, an und im Zusammenhang mit“ dem Posten ereignet haben sollen.
Die Zahl verwundert, denn die Bild-Zeitung hatte bereits am ersten Wochenende nach der Eröffnung von angeblich zehn „Angriffen“ auf den Posten berichtet. Legt man die offizielle Zählung zugrunde, war das entweder gelogen, oder es hat seitdem überhaupt keine Vorfälle mehr gegeben. Zudem handelt es sich bei den registrierten Taten mehrheitlich um Beleidigungen und Sachbeschädigungen – von einem „Angriff“ auf den Posten weiß das Innenministerium nichts. Bislang ordnet es auch keinen einzigen Vorfall dem Bereich der „politisch motivierten Kriminalität“ zu.
Insbesondere mag die Staatsregierung nicht von „Anschlägen“ reden, denn der Begriff sei „rechtlich nicht definiert“. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch den Begriff Anschlag – und zwar im Zusammenhang mit Terrorismus. Die Beamt_innen des Polizeipostens hatten wiederum der Bild-Zeitung mitgeteilt, sie rechneten „täglich mit einem Anschlag“.