Morgen früh geht es los. In Halle startet der Prozess gegen Daniel K. einen Landesbereitschaftspolizisten aus der 2. Einsatzhundertschaft in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Ihm wird vorgeworfen der jenige Polizist zu sein, der einen Demonstrierenden im August 2012 bei den Protesten gegen die NPD-Deutschlandtour schwer verletzt zu haben, sodass dieser dauerhaft geschädigt wurde und 9 Tage im Krankenhaus verbleiben musste, wo er 2 Notoperationen hatte.
Ab 8:45 findet eine Kundgebung vor dem Justizzentrum Thüringer Straße in Halle statt. Ab 9:45 dann beginnt die Prozessbeobachtung. Der Prozess ist öffentlich, wir freuen uns über viel Support, und wünschen dem Betroffenen viel Kraft für den Prozess, in dem er Nebenkläger ist.
8:45 Kundgebung, 9:45 Prozessbeginn, Saal 1.020 Amtsgericht Halle, Justizzentrum Thüringer-Straße
Ihr könnt auch etwas später noch kommen, der Prozess ist öffentlich und wir mittags wahrscheinlich unterbrochen.
Wer von Anfang an dabei sein will, sollte natürlich pünktlich sein.
Initiative gegen Polizeigewalt Sachsen Anhalt
"Im Polizeigewaltfall von Halle gibt es gute Neuigkeiten! Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Herbst letzten Jahres Anklage gegen einen Polizisten erhoben, Vorwurf: Körperverletzung oder Gefährliche Körperverletzung im Amt.
Nun hat das Amtsgericht Halle den Fall angenommen, und der Prozess startet. Die ersten drei Termine stehen fest: Los geht es am 18. Februar 2014 9:45 im Saal 1.020 des Amtsgerichts Halle (Justizzentrum Thüringer Straße). Die Fortsetzung soll am 11. März 2014, sowie der dritte und vielleicht letzte Termin am 31. März 2014, jeweils ab 9:45 stattfinden.
Vor Gericht steht der Landesbereitschaftspolizist Daniel K.. Ihm wird vorgeworfen der Polizist zu sein, der in einer an sich ruhigen Situation dem Betroffenen schwere Verletzungen durch einen Stoß in den Unterleib zugefügt hat. Die Polizeidirektion musste sich zuvor bereits im Oktober 2013 vor dem Verwaltungsgericht Halle für den unkoordinierten und völlig unverhältnismäßigen Einsatz verantworten, dort ist noch kein Urteil ergangen, da die Richter*innen auf den Ausgang des Strafverfahrens warten wollten, obwohl sie starke Zweifel an der Version der Polizei kundtaten."