RHEINFELDEN. Im Prozess gegen sechs junge Männer aus der rechten Szene, die sich im Jahr 2011 in Herten eine große Schlägerei mit einer anderen Gruppe geliefert hatten, sind am Dienstag in Lörrach vor dem Jugendschöffengericht Zeugen vernommen. Dabei kamen auch die Anschläge auf die Rheinfelder Moschee zur Sprache, die einem der Angeklagten, einem 22-jährigen Kaufmann zur Last gelegt werden.
Aufnahmen zeigen nicht viel
Am 4. November 2010 wurden Festerscheiben an der Moschee eingeworfen, es entstand Sachschaden von 3000 Euro. Weil es bereits zuvor zwei Anschläge gegeben hatte, war an der Moschee eine Videokamera installiert worden. Auf den Aufnahmen könne man jedoch nicht viel erkennen, berichtete ein Kriminalbeamter. Man sehe den Lichtschein eines Fahrzeugscheinwerfers und drei Personen. Die Polizei fand dort jedoch eine Reifenspur. Aufgrund eines vertraulichen Hinweises, den die Polizei erhalten hat, wurde die Spur mit den Reifen eines roten BMW mit englischer Zulassung verglichen, der von einem 22-Jährigen gefahren wurde, und die Spuren stimmten überein.
Nicole Schneiders, seine Verteidigerin, wollte von dem Kriminalbeamten wissen, ob überprüft worden sei, ob diese Reifen auch schon zum Tatzeitpunkt an diesem Auto gewesen seien.
Dem 22-Jährigen wird ein weiterer Anschlag auf die Moschee am 22. Mai 2010 zur Last gelegt, der allerdings inzwischen nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens ist. Dort wurde in der Moschee ein Stein gefunden, an dem DNA-Spuren des 22-Jährigen klebten.
Ein 20-jähriger Zeuge, der bei der Polizei berichtet hatte, der 22-Jährige habe erzählt, er habe die Scheiben der Moschee eingeworfen, behauptete nun vor Gericht: "Das habe ich nicht gesagt!" Verteidigerin Schneiders stellte deshalb den Antrag, den Vernehmungsbeamten der Kripo auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen. Das käme in dem Fall zum Tragen, falls er sich selbst strafbar gemacht habe, indem der das Protokoll fälschte.
Bei einer Kontrolle hatte man im Auto des 22-Jährigen 19 Dolche und Messer gefunden, auf denen Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole waren. Auf dem Paket, in welchem die Dolche waren, standen Name und Adresse des Angeklagten. Anwältin Schneiders fragte, ob man ermittelt habe, ob ihm diese Dinge nicht etwa ohne sein Zutun zugeschickt worden seien.
Wenig neue Erkenntnisse
Wenig neue Erkenntnisse brachten mehrere Zeugenaussagen zur Schlägerei am 26. Februar 2011 in Herten. Beide Seiten behaupten, von der jeweils anderen angegriffen worden zu sein. Doch während die Gruppe der Angeklagten behauptet, von der anderen Gruppe mit Gläsern, Flaschen und Steinen beworfen worden zu sein, fand die Polizei hinterher offenbar weder Gläser noch Scherben.
Verteidiger Steffen Hammer beantragte zu prüfen, ob die Blutspuren, die an einem Baseballschläger gefunden wurden, der von den Rechten verwendet worden sei, von einem Verletzten stammen könnten, der der rechten Gruppe angehört.
Begonnen hatte der dritte Verhandlungstag damit, dass Verteidiger Alexander Heinig einen Zuhörer des Gerichtssaals verweisen lassen wollte, weil er ein Laptop bediente. Nachdem der Zuhörer einen Presseausweis vorgelegt hatte, wies das Gericht den Antrag ab. Heinig hatte ihn damit begründet, dass womöglich "der politische Gegner" Informationen sammle. Indirekt gab er damit zu verstehen, dass er sich selbst der rechten Szene zugehörig fühlt.
Tatsächlich musizierte Heinig früher in der Rechtsrockband "Ultima Ratio", sein Kollege Steffen Hammer war Sänger der Neonazi-Band "Noie Werte", wie Südwestpresse und Stuttgarter Zeitung berichten. Anwältin Nicole Schneiders, die im Münchener NSU-Prozess den Angeklagten Ralf Wohlleben verteidigt, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als Rechtsaktivistin geführt, wie die Badische Zeitung berichtete.