Rheinfelden (dr). Der zweite Verhandlungstag in der am Dienstag begonnenen Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht gegen sechs dem rechten Spektrum zuzuordnende Männer im Alter zwischen 19 und 28 Jahren (wir berichteten) begann gestern mit einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und den Verteidigern. Darin wollten die sechs Verteidiger ausloten, in wie weit der Schuldbeweis der Staatsanwaltschaft überhaupt Erfolgsaussichten hat.
Auch wenn es zu keiner förmlichen Verständigung kam, wurde während des Verhandlungstages mehrfach auf dieses Rechtsgespräch Bezug genommen.
Die Beweisaufnahme gestaltete sich danach äußerst zäh. Die meisten Zeugen konnten (oder wollten) sich nach fast drei Jahren nicht mehr an Einzelheiten der damaligen Vorgänge erinnern. Zumal die meisten der Zeugen wie auch die Angeklagten unter erheblichem Alkoholeinfluss standen. Wie berichtet, hatte es in den frühen Morgenstunden des 26. Februar 2011 vor einer Gaststätte in Herten eine größere Schlägerei zwischen einer rechts und einer links orientierten Gruppierung gegeben. Glücklicherweise hatte es dabei trotz des Einsatzes von Baseballschlägern, Totschlägern und Schlagstöcken keine sehr schwer Verletzten gegeben. Am heftigsten verletzt wurde ein Mitglied der rechten Szene, dessen Kopfplatzwunden im Krankenhaus genäht werden mussten und der danach vier Wochen arbeitsunfähig gewesen sein soll.
Gleich mehrmals kam es zu einem heftigen juristischen Schlagabtausch zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern. Diese warfen dem Staatsanwalt schlampige Ermittlungen und Beeinflussung von Zeugen durch Suggestivfragen vor. Der Verteidiger eines 23 Jahre alten Angeklagten stellte nach mehreren Zeugenaussagen fest, dass die Aggressionen offensichtlich von den „Linken“ ausgegangen seien. Aber diese säßen nicht mit auf der Anklagebank. Der Vorsitzende Richter Axel Frick wandte ein, dass eine „normale“ Notwehr ohne Waffen und nicht mit Baseballschlägern und Teleskopschlagstöcken durchgeführt würde. Dies ließe doch auf ein gehöriges Gewaltpotenzial schließen, das in diesem Verfahren hinterfragt werden müsse.
Zu den Steinwürfen auf die Rheinfelder Moschee wurde bisher noch kein Zeuge vernommen. Dies bleibt einem der kommenden Verhandlungstage vorbehalten. Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt - wir berichten weiter.