100 Rechtsextreme wollen am Samstag, 8. August, durch die Zweibrücker
Innenstadt ziehen. Die NPD hat bei der Stadt für diesen Termin eine
Demonstration und Kundgebung „gegen den Bau einer Moschee und
Koranschule in Zweibrücken" angemeldet, bestätigte Ordnungsamts-Chef
Willi Holderbaum gestern der Pirmasenser Zeitung. Die Bürgerinitiative
„Bündnis für ein buntes Zweibrücken" und der Ausländerbeirat planen
Gegenaktionen für diesen Samstag.
Auch die Zweibrücker Neonazi-Gruppe „Nationaler Widerstand Zweibrücken" wirbt mittlerweile auf Flugblättern für den rechten Protestzug, der um 11 Uhr am Hauptbahnhof starten soll. Erst am 14. März hatte es in Zweibrücken eine Demostration des Nationalen Widerstands gegeben, an der rund 80 Personen teilnahmen. Der Zug verlief an jenem Samstag unter anderem durch die Fußgängerzone, wo Geschäftsleute wegen der Aktion über Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent klagten. Diesen Weg wollten die Demonstranten auch am 8. August nehmen, sagte Holderbaum. Allerdings finde noch in dieser Woche ein Gespräch der Organisatoren mit Polizei und Ordnungsamt statt, in dem über den Routenverlauf gesprochen werde.
Der Zweibrücker Ausländerbeirat will mit einem Infostand vor der Schlossapotheke seinen Protest gegen den Aufzug kundtun, wie der Vorsitzende Kurt Liebmann gestern betonte. Gestern Abend traf sich die Bürgerinitiative „Bündnis für ein buntes Zweibrücken", um Gegenaktionen abzustimmen. Bei der letzten Neonazi-Demo im März hatte das Bündnis eine Gegendemonstration auf dem Herzogplatz organisiert, an der sich rund 1 000 Menschen beteiligten. Die Polizei sorgte mit über 100 Beamten dafür, dass die Kundgebungen friedlich verliefen.
Unterdessen glaubt SPD-Stadtratsmitglied Walter Rimbrecht, dass
das Ordnungsamt die Demonstration der Rechtsradikalen nicht genehmigen
muss. „Letztes Mal konnte man noch drüber streiten, ob die
Demonstration vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt war", sagt
Rimbrecht, der am 14. März die Gegendemonstration mitorganisierte.
Dieses Mal forderten die Rechtsextremen das Verbot der Einrichtung
eines muslimischen Gebetsraums in Zweibrücken und verletzen damit das
Grundrecht der muslimischen Mitbürger auf freie Religionsausübung,
findet Rimbrecht. (gö)