Diese Volxweisheit schoss einem heute morgen bei der Lektüre der Bochumer WAZ durch den Kopf. Unter dem Titel „Gericht schmettert Anklage gegen NPD-Vorstandsmitglied ab“ wurde bekannt, dass die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Thomas Wulff in Bochum vermutlich fallen gelassen wird. Thomas Wulff ist Mitglied des Bundesvorstands der NPD.
Anläßlich einer rassistischen Hetzkampagne gegen MigrantInnen führte die nordrhein-westfälische NPD am 25.10.2008 eine Demonstration in Bochum durch.
Auf dieser Demonstration sprach unter anderem Thomas Wulff. Für seine Worte handelte er sich eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein.
Nun ließ der Richter und stellvertretende Pressesprecher des Bochumer Landgerichts Thorsten Wienecke verkünden, dass das Landgericht die Klage abweisen würde. Er begründete allen Ernstes, dass die Äußerungen Wulffs "zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".
Einen seit Jahrzehnten bundesweit agierenden Nazi wie Thomas Wulff, der zuletzt verurteilt wurde, weil er dem verstorbenen Bochumer Nazi Friedhelm Busse eine Hakenkreuz mit in sein Passauer Grab legte. Einem solchen Nazi spricht die Bochumer Richterschaft eine „strafrechtlich irrelevante Deutungen” in seiner Rede zu. Das heißt, dass ein deutsches Gericht, eine Anklage gegen einen notorischen Nazi nicht zulässt, weil es annimmt, dass der Nationalsozialist auf einer Demonstration gegen „Multikulti“seine volksverhetzende Aussage doch nicht so meint, wie Anlaß der Demonstration und die Gesinnung des Vorbestraften es nahelegen.
Ein echt starkes Stück. Für solche Richter hätte die Rede Goebbels im Sportpalast mit Sicherheit auch einen mehrdeutigen Charakter. Und mit Sicherheit auch eine humanistische Komponente.
Das Bochumer Richter auch anders können, weist ein Urteil aus dem Jahre 2006 auf. Damals verurteilten Bochumer Richter einen 77jährigen Antifaschisten, weil er, mit vier weiteren Personen in Bochum-Wattenscheid an die Opfer der Reichspogromnacht gedachte und einen Kranz niederlegte. Wohlgemerkt, unangemeldet. (http://www.bo-alternativ.de/lg-urteil-bienert.htm)
Es verwundert somit auch nicht, dass die NPD NRW anlässlich der heutigen Nachricht sich zufrieden zeigt.
Wie gesagt: „Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“.
Was dies für andere Strafverfahren in Hinsicht auf Volksverhetzung heißen mag, kann man nur erahnen.
Seine Meinung kann man durchaus dem zuständigen Pressesprecher des Bochumer Landgerichts, Herrn Thorsten Wienecke, zukommen lassen.
Vertreter des
Pressesprechers
Thorsten Wienecke
Richter
am Landgericht
Tel: 0234 967-2500
Fax: 0234 967-2244
zu Thomas Wulff:
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Wulff
Der WAZ-Artikel:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/10/14/news-136948911/detail.html
Gericht schmettert Anklage gegen NPD-Vorstandsmitglied ab
Bochum, 14.10.2009, Bernd Kiesewetter
Bochum. Das Landgericht Bochum hat eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff abgeschmettert. Die Entscheidung, obwohl sie rein strafjuristisch getroffen wurde, hat politische Brisanz.
Eine Anklage gegen Volksverhetzung hat jetzt das Landgericht Bochum abgewiesen. Angeklagt ist Thomas Wulff (46), Mitglied des NPD-Bundesvorstands. Die Richter der 6. Strafkammer kamen in einem zehnseitigen Beschluss zu der Ansicht, dass die Inhalte einer Rede Wulffs im vorigen Oktober in Bochum auf der Königsallee nahe Schauspielhaus wohl unter Meinungsfreiheit fielen und nicht strafbar seien.
Richter prüften Anklage wochenlang
NPD-Demonstration gegen "Ausländerkriminalität" in Bochum. Foto: Michael Korte
Der vorbestrafte Wulff hatte damals auf einer Demo der NPD unter dem Motto „Deutsche, wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität” eine Rede gehalten. Die genehmigte Demo führte unter massivem Polizeischutz durch die südliche Innenstadt. Tausende Bürger hatten zuvor gegen die Veranstaltung demonstriert. Als Wullf dann das Mikro in die Hand nahm, soll er laut Anklage zum Hass gegen in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft aufgestachelt haben. Unter anderem wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Multikulti ist Völkermord” gezeigt.
Die Richter haben die Anklage unter rein strafrechtlichen Gesichtspunkten wochenlang geprüft - und mangels Erfolgsaussicht nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen jetzt sofortige Beschwerde eingelegt, wie sie der WAZ bestätigte. Es sei aber möglich, dass nach genauerer Prüfung des Gerichtsbeschlusses das Rechtsmittel gar nicht mehr durchgeführt werde. Sollte sie es doch tun, wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, ob der Prozess gegen Wulff trotzdem durchgeführt wird.
Gerichtssprecher begründet Ablehnung
Der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Wienecke, begründete gegenüber der WAZ die Ablehnung der Anklage damit, dass die Strafkammer die angeklagten Äußerungen und Verhaltensweisen Wulffs "zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".
Dabei sei es „von grundlegender Bedeutung”, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Grundsatz gelte: Soweit eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, ist zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen, die strafrechtlich nicht relevant ist. Dass Wulff eine multikulturelle Gesellschaft ablehne sowie die Abschiebung krimineller Ausländer und den Widerstand der Bevölkerung fordere, „lässt jedenfalls strafrechtlich irrelevante Deutungen zu”, sagte Wienecke.
Wegen Hakenkreuzfahne im Grab verurteilt
Wulff, der in Mecklenburg-Vorpommern lebt, war erst im vorigen Juni in Passau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden, weil er in Passau eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg eines seiner Gesinnungsgenossen gelegt hatte. Das bestätigte am Mittwoch das Landgericht Passau der WAZ. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Offenbar war ihr die Strafe zu milde.
Der NPD-Kommentar:
npdnrw.vs120154.hl-users.com/NRW/?p=587
Erneuter Kriminalisierungsversuch in Bochum gescheitert
Eröffnung
des Hauptverfahrens gegen einen Redner der NPD-Kampagnendemonstration
unter dem Motto: “Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung,
Islamisierung und Ausländerkriminalität.” wurde durch das
Bochumer Landgericht abgelehnt.
Bochum- Die NPD-NRW führte
am 25.10.2008 eine Kampagnendemonstration unter dem Motto: “Deutsche
wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und
Ausländerkriminalität.” in der Bochumer Innenstadt
durch.
Einer der Redner auf der Demonstration war das
NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff, der nach der Veranstaltung
eine Anklage durch die Bochumer Staatsanwaltschaft wegen angeblicher
“Volksverhetzung” erhielt (wir berichteten hier).
Vorgeworfen
wurden Wulff Aussagen seiner Rede und Inhalte von Plakaten bzw.
Transparenten, die während der Rede hinter ihm entrollt worden
sein sollen.
Im Einzelnen sind dies:
• die Ablehnung
einer “multikulturellen Gesellschaft” und die “Überfremdung”.
•
ein Transparent mit der Aufschrift “Multikulti ist Völkermord”.
•
ein Plakat mit der Aufschrift “Deutsche, wehrt Euch!”
•
Äußerungen mit Blick auf Ausländerkriminalität
und die Forderung nach einer Ausweisung bzw. Abschiebung krimineller
Ausländer.
• die gedankliche Verbindung zwischen
Kriminalität und einer multikulturellen Gesellschaft.
In
einem nun bekannt gewordenen Beschluß des Landgerichts Bochum
(6 KLs 33 Js 271/08 - 10/09), wurde das von der übermütigen
Bochumer Staatsanwaltschaft beantragte Hauptverfahren vollumfänglich
abgelehnt und die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Auf
über 10 Seiten begründete das Landgericht Bochum seine
Entscheidung und schrieb der Staatsanwaltschaft mehr als deutlich ins
Stammbuch, daß alle Aussagen der Meinungsfreiheit unterfallen
und nicht durch eine wie auch immer geartete “politische
Korrektheit” zu sanktionieren sind.
Auch gab das Gericht der
NPD in Bezug auf die Ausländerkriminalität recht, indem es
z.B. schrieb: “Dass der Anteil von Nichtdeutschen an den von der
Polizei ermittelten Tatverdächtigen teilweise signifikant höher
ist als ihr Anteil an der Wohnbevölkerung, ist ein Faktum, das
jährlich durch die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik
belegt wird. (…) es ist zulässig, dieses Faktum als solches zu
benennen und als gesellschaftlichen Missstand zu erachten (…)”
Zu
dem von der Staatsanwaltschaft und örtlichen, selbsternannten,
Gutmenschen angeprangerten Transparent mit der Aufschrift “Multikulti
ist Völkermord” führte das Landgericht aus: “Mit dieser
drastischen Formulierung wird das Argument der NPD auf den Punkt
gebracht, ein zu hoher Ausländeranteil in der Gesellschaft
gefährde das Überleben des deutschen Volkes.”
Das
Gericht unterstrich zudem auch die Meinungsfreiheit bzw. die
Straffreiheit nationalistischer Forderungen in Bezug auf die
Überfremdung Deutschlands. Die Richter führten aus: “Vor
dem Lichte der Rechtsprechung des BVerfG ist einschränkend zu
beachten, dass der parlamentarische Gesetzgeber das Recht und die
Befugnis hat, in den vom Grundgesetz gezogenen Grenzen Grundlinien
und Ausgestaltung von Ausländerpolitik und Ausländerrecht
zu bestimmen. Damit sind diese auch der politischen Diskussion
zugänglich. Dabei darf selbstverständlich auch die Meinung
vertreten werden, der Ausländeranteil in der deutschen
Bevölkerung sei zu hoch und solle - auch drastisch- reduziert
werden.”
Die NPD-NRW begrüßt den Beschluß
des Bochumer Landgerichts und nimmt positiv zur Kenntnis, daß
es noch immer Richter gibt, die ihre Aufgabe ernst nehmen und sich in
erster Linie dem Recht und den Gesetzen verpflichtet sehen.
Deutsche
wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und
Ausländerkriminalität.
Verwechselung
Der als Markus Nikolaus benannte Nazi ist wahrscheinlich Christian Wiggershausen aus Witten/Herdecke.