[Wien] Geheimdienst in der Demokratie: “FREUND” HÖRT MIT! – Destruktive Wahrheiten über die freiheitliche Ordnung

Im staatlichen Anspruch universeller Kontrollierbarkeit des gesellschaftlichen Lebens und aller seiner Akteure zeigt sich ein Sicherheitsbedürfnis, das fundamentaler ist als alle Anwendungsfälle, auf die die Politiker sich berufen. Es reicht weiter und geht jedem möglichen Angriff auf was auch immer voraus. Denn es fällt zusammen mit dem gewaltmonopolistischen Ordnungsanspruch des Staates überhaupt.

 

Mittwoch | 20. November 2013 | 19 Uhr
Ort: Universität | Neues Institutsgebäude (NIG) HS 2 | Universitätsstr. 7 | 1010 Wien

„Man hat oft den Staat privatrechtlich und moralisch haben wollen, aber bei Privatpersonen ist die Stellung so, dass sie über sich ein Gericht haben, das das, was an sich Recht ist, realisiert. Nun soll ein Staatsverhältnis zwar an sich auch rechtlich sein, aber in der Weltlichkeit soll das Ansichseiende auch Gewalt haben. Da nun keine Gewalt vorhanden ist, welche gegen den Staat entscheidet, was an sich Recht ist, und die diese Entscheidung verwirklicht, so muss es in dieser Beziehung immer beim Sollen bleiben.“ G. W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 330

 

I


Anlässlich der Enthüllungen des Ex-Geheimdienstlers Snowden müssen sich jetzt europäische Bürger darüber aufregen, dass der Big Brother in den USA sie seit Jahr und Tag abhört, wo er nur kann, und „sogar“ das Telefon der deutschen Kanzlerin angezapft hat. Letzteres ginge unter Freunden keinesfalls, meinte Frau Merkel, womit zum Beispiel die regelmäßige vorbeugende Hinrichtung mutmaßlicher pakistanischer Talibanführer – ebenfalls Resultat der Bemühungen amerikanischer Intelligence (so der Titel für die Spitzelei im Angelsächsischen) – mittels Drohnenflugs als Freundschaftsdienst unter Bündnispartnern offensichtlich in Ordnung geht. Die politische Mäßigung hiesiger Staatslenker bei der Zurückweisung des umfassenden Lauschangriffs auf die Souveränität der Nation und die diplomatische Drangsal einer Verwendung des in Russland Asyl genießenden „Hochverräters“ zur Aufklärung der deutschen Betroffenheit durch den NSA-„Skandal“, erklären sich nicht nur aus der exquisiten „deutsch-amerikanischen Freundschaft“, sondern verweisen auf die prinzipielle Komplizenschaft der NATO-Partner bei der umfassenden Bespitzelung der eigenen und der Bürger fremder Staaten. Wenn die Chefs der deutschen Geheimdienste Anfang November in Washington über die „Grenzen“ amerikanischer verdeckter Nachrichtenakquise in Deutschland verhandelten, dann erklärtermaßen immer auch über die Fortsetzung der fruchtbaren Kooperation.

 

II


Demokratisch verfasste Rechtsstaaten verteidigen die Eingriffe der Staatsgewalt in die ansonsten vehement respektierte Privatsphäre der Bürger mit lauter besonderen „Fällen“, bei denen sie darauf rechnen können, dass die meisten ihrer Untertanen die Vorkehrungen des Staates für seine Sicherheit als Schutz ihres Lebens und Zusammenlebens gelten lassen: Mit dem Verweis auf „islamistischen Terror“, dem durch das umfassende Abhören der Netze schon eine Reihe von Erfolgen verwehrt worden sein soll, wird die Notwendigkeit umfassender Überwachung demonstriert: Sie rette amerikanisches und europäisches Leben! Ähnlich verhält es sich mit dem Kampf gegen den gewalttätigen Rechtsextremismus, die Mafia, Kinderpornographie-Ringe etc. Wenn Innen- und Sicherheitspolitiker dann aber darauf bestehen, dass sie, um die jeweiligen besonderen „gefährlichen Elemente“ im Griff zu behalten, die gesamte elektronische Kommunikation speichern und durchforsten müssen, dass sie – mit ihren Worten – den Heuhaufen des kompletten Datenstroms verfügbar haben müssen, um die berühmte Stecknadel darin zu finden, wenn sie also auf der Kontrollierbarkeit von allem und jedem als Bedingung dafür bestehen, dass die möglicherweise gefährlichen Leute herausgefischt undunter Kontrolle gehalten werden können, dann geht eben der unendliche Streit um die womöglich einander beschädigenden Werte Freiheit und Sicherheit los.

 

Kein Wunder, denn im staatlichen Anspruch universeller Kontrollierbarkeit des gesellschaftlichen Lebens und aller seiner Akteure zeigt sich ein Sicherheitsbedürfnis, das fundamentaler ist als alle Anwendungsfälle, auf die die Politiker sich berufen. Es reicht weiter und geht jedem möglichen Angriff auf was auch immer voraus. Denn es fällt zusammen mit dem gewaltmonopolistischen Ordnungsanspruch des Staates überhaupt: Zugriff auf das Tun und Lassen der Bevölkerung ist die erste Bedingung und unverzichtbare Grundlage für die elementare hoheitliche Leistung, flächendeckend und verbindlich Recht zu setzen und der nationalen Gesellschaft die Bedingungen ihrer ordnungsgemäßen Handlungsfreiheit vorzugeben.

 

Wie dieser Zugriff aussieht, wie groß die Lücken sind, die er lässt, das hängt von der Beschaffenheit der Staatsmacht, insbesondere von ihren tatsächlich verfügbaren Mitteln ab. An irgendwelche, gar einschränkende Bedingungen ist er aber nicht geknüpft; und schon gar nicht wartet der politische Souverän mit der Sicherung seines Gewaltmonopols ab, ob sich womöglich gegen seine Rechtsordnung Widerstand regt oder rechtswidrig Gewalt angewendet wird. Souveränität kommt logisch und sachlich und in der Hierarchie der politischen Güter vor dem besonderen gesetzlichen Rahmen, den der Souverän seiner Gesellschaft verpasst, und erst recht vor jeder Ordnungswidrigkeit, um die er sich kümmert – und sie besteht in gar nichts anderem als in der prinzipiellen Fähigkeit der staatlichen Hoheit, alle und alles von den eigenen Vorschriften abhängig zu machen, also der eigenen Kontrolle zu unterwerfen.

 

III


Wie jede Diktatur hat auch der demokratische Staat daher auf alles ein Auge, hält die regierte Menschheit in seinem Griff und gibt sich so – was Snowden und alle Freiheitshelden des Feuilletons mal mehr mal weniger ehrlich erschreckt – als Herrschaft zu erkennen. Zur politischen Freiheit, auf die der demokratische Staat so große Stücke hält, steht das nicht im Widerspruch: Sie ist nichts anderes als die Lizenz zu einer ordentlichen Lebensführung, die die Staatsgewalt den Mitgliedern der überwachten Konkurrenzgesellschaft ausstellt; und die Sicherheit, für die diese Instanz sorgt, ist nichts anderes als eben die Funktionstüchtigkeit und Allgegenwart des Gewaltmonopols, mit dem sie für die Geltung ihrer Erlaubnisse und Verbote sorgt. Insofern sind Freiheit und Sicherheit tatsächlich die beiden Seiten derselben Medaille: der Hoheit des staatlichen Lizenzgebers.

 

Gar nicht neu ist der Standpunkt der Überwachung der Gesellschaft selbst. Seit je leisten sich freiheitliche Demokratien Inlandsgeheimdienste, Staatssicherheits- und Verfassungsschutzorgane und machen damit deutlich, dass sie sich nicht zum ausführenden Organ der politischen Meinungsbildung im Volk zu machen gedenken, sondern dass sie umgekehrt dieser Willensbildung den Rahmen setzen, dass sie die Bürger auf die Freiheit des Privatsubjekts verpflichten, die sie definieren, und dass sie alle Bestrebungen unterdrücken, die diese Freiheit missbrauchen oder ablehnen.

 

IV


Die überwachten Bürger geben ihrem Staat in der Sache recht, was die ihrer freien Meinung nach zu Recht bespitzelten Teile der Menschheit betrifft. Was sie empört, ist der angeblich unbegründete Angriff auf ihre Freiheit, den sie de facto gar nicht zu spüren kriegen und sich deshalb mit literarischer Phantasie in seiner Unerträglichkeit für ihre sensible Individualität ausmalen müssen. Leute, die mit dem permanenten staatlichen Eingriff in ihre Existenz sang- und klaglos zurechtkommen, entdecken auf einmal in der geheimen Durchleuchtung ihres privaten Meinens und Treibens einen skandalösen Übergriff des Staates, weil sie fest an ihre Privatsphäre und ihre Freiheit als ein ihnen zustehendes absolutes Anrecht glauben, für dessen Schutz der demokratische Staat zuständig sei. Da täuschen sie sich offensichtlich gründlich.

 

Nicht die wenigsten unter den Normalbürgern können die ganze Aufregung nicht verstehen, haben sie doch ihrer Meinung nach ohnehin nichts zu verbergen und für Kontrolle zur Sicherheit gegen Umtriebe und Bedrohungen die ‘unser Land’ schädigen viel übrig. Sie sind damit zufrieden, dass sie nichts davon mitbekommen, dass und was die einschlägigen Dienste alles an Daten von ihnen mitbekommen. Ihr prinzipielles Einverständnis mit der staatlichen Überwachungspraxis geht von der Sicherheit aus, dass sie als ordentliche Bürger nie und nimmer die vom Staat so generös gewährte Freiheit missbrauchen – andere aber schon. Von einer Einschränkung ihrer Freiheit kann also keine Rede sein.

 

Freilich, von solchen Einwänden wie von solcherart Zustimmung macht sich die Praxis des Staats ohnehin nicht abhängig: Er garantiert Freiheit als Erlaubnis zum Mitmachen und sorgt für seine Sicherheit nach den anspruchsvollen und grenzenlosen Bedürfnissen seiner Gewalt.

 

Darüber will die Veranstaltung aufklären und Gelegenheit zur Diskussion bieten.

 

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