Erster Erfolg der Eilkampagne - Abschiebungen von
Menschen aus der Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen, die aus Ungarn
weiterfliehen mussten, vorläufig ausgesetzt! Nach einer Auskunft, die das Büro des grünen
Landatagsabgeordneten Alexander Salomonn heute von Herrn Garhöfer, Abteilungsleiter der
für die Abschiebungen zuständigen Abt. 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, erhalten hat,
sind alle geplanten Abschiebungen der 72 afghanischen Flüchtlinge, die aus Ungarn
aufgrund der untragbaren Zustände nach Deutschland weiterfliehen mussten, vorläufig
ausgesetzt.
Viele haben sich an unserer
Protestaktion beteiligt und dieses Ergebnis
erst möglich gemacht. Vielen Dank an alle, die die Betroffenen
unterstützt haben. Um den Flüchtlingen zu einem sicheren
Bleiberecht zu verhelfen sind wir weiter aber weiterhin auf breite
Unterstützung angewiesen!
Wie bereits berichtet musste diesen Sommer eine
Gruppe von 72 afghanischen Flüchtlingen aus Ungarn zu uns weiterflüchten. Ab 6.11. sollten mehrere
Familien dieser Gruppe in einer Nacht- und
Nebelaktion unter Umgehung ihrer AnwältInnen abgeschoben werden,
wogegen sich unsere Eilaktion gerichtet hat. Die Anwältin einer der betroffenen Familien hat
angekündigt Verfassungsbeschwerde einzulegen, nachdem ihre viele Seiten umfassenden Eilanträge in
"rekordverdächtig kurzer Zeit" von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts
abgewiesen worden waren. Bis hier diese Grundsatzentscheidung getroffen ist, wird
nach Aussage von herrn Garhöfer nicht nach Ungarn abgeschoben, da das Regierungspräsidium
Karlsruhe nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks das Ergebnis abwarten möchte. Das
Bundesverfassungsgericht muss die Frage klären, ob angesichts der Lebensverhältnisse
von Flüchtlingen in Ungarn aufgrund des "Dublin 2 - Abkommens weiter nach Ungarn abgeschoben
werden darf.
Obwohl inzwischen immer mehr
Verwaltungsgerichte in Deutschland den Eilanträgen
gegen drohende Abschiebungen nach Ungarn aufgrund der bestehenden Situation
stattgegeben haben, gibt es, wie im vorliegenden
Fall, immer noch etliche Gerichte, die die neuesten
Berichte über die Lebensbedingungen von
Flüchtlingen in Ungarn in ihren ablehnenden Beschlüssen offensichtlich
gar nicht berücksichtigt haben. Teilweise
gibt es sogar im gleichen Verwaltungsgericht
unterschiedliche Beschlüsse, je nach dem welche
Kammer dort zuständig ist - elementare Menschenrechte
dürfen jedoch nicht von Zufälligkeiten abhängig
sein.
Nach dem Dublin 2 Abkommen muss ein
Asylverfahren in dem Land in der EU durchgeführt werden,
in dem die Flüchtlinge zuerst "aktenkundig" geworden
sind, z.B. bei einer Polizeikontrolle. Falls sie in ein anderes Land weiterflüchten, können sie
zurückgeschoben werden, sobald eine Rücknahmebestätigung des anderen Staates vorliegt. Im Falle von Griechenland haben inzwischen viele
Gerichte eine Abschiebung von Flüchtlingen zurück nach Griechenland abgelehnt. Ein Verfahren vor
dem BVerfG endete mit einem Vergleich.
Die "Dublin 2" Verordnung hat das Asylrecht in
Deutschland faktisch ausgehöhlt, da Deutschland von sogenannten "sicheren" Drittstaaten
umgeben ist.
Auch wenn die akut drohende Abschiebung
dieser Flüchtlinge erst einmal ausgesetzt ist, ist der Aufenthaltsstatus dieser Menschen
noch lange nicht gesichert.
Daher fordern wir weiterhin ein sofortiges
Bleiberecht für diese Flüchtlinge und ihre Kinder, die zum großen Teil bereits eine vieljährige
Fluchtgeschichte hinter sich haben, um ihnen endlich eine gesicherte
Lebensperspektive zu ermöglichen.
Bleiberecht
für diese Flüchtlinge in Deutschland
!
-
im Zweifel immer für die Menschenrechte und
das Grundrecht auf Asyl.
Keine Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn.
Keine Abschiebung nach Afghanistan.
Bleiberecht für alle Mitglieder der Gruppe.
Wir solidarisieren uns auch mit den Flüchtlingen
"Lampeduza in Hamburg", die ebenfalls nach Deutschland weiterfliehen mussten, und die
ebenfalls von akuter Abschiebung bedroht sind.
Unsere Solidarität ist gefragt, nur mit
weiterem öffentlichem Druck kann ein Bleiberecht für die Flüchtlinge erreicht werden! Am Beispiel der Flüchtlinge wird die
Unmenschlichkeit
des EU-Flüchtlings-Abwehrsystems und der Dublin
2-Verordnung deutlich. Die Würde des Menschen ist offensichtlich
antastbar. Wir werden das nicht hinnehmen!
Ak Flüchtlinge / Initiative Grenzenlos
Bleiberrecht für Flüchtlinge - Kein Mensch ist
illegal !
http://bordermonitoring.eu/2013/10/ungarn-aktualisierung-und-ergaenzung-des-berichts-vom-maerz-2012/