Widerstands-Prozess in Frankfurt

Einer Umweltaktivistin wird vorgeworfen während des Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar in Frankfurt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben. Die PolizistInnen welche als ZeugInnen geladen wurden behaupteten, dass die Angeklagte, sic einer „Fesselung“  durch die PolizistInnen widersetzt hatte und, als sie auf ein Polizeiauto gedrückt wurde, nach hinten augetreten hatte. Der Polizist sei zwar nicht verletzt worden, da er zum Glück eine Panzerung trug, die Angeklagte hatte jedoch Verletzungen an Handgelenken und  Oberschenkel. Ob es eine Gegenwehr nun gab oder nicht, für neutrale Beobachter dürftze klar sichtbar gewesen sein, wer hier Gewalt ausübte. Nämlich die Staatsgewalt gegenüber politisch Aktive. Vor Gericht steht nun aber das Opfer dieser Gewalt, und wird wohl verurteilt werden, da Gerichte eben die gleiche Funktion haben wie Bullen: Repression.

 

Am gestrigen Mittwoch wurde - trotz mehrmaliger Anträge im Vorfeld und während der Verhandlung – die Akteneinsicht verwehrt. Auch ausreichend Pausen um Anträge zu schreiben wurden nicht gewährt. „Offensichtlich konnte das Gericht nicht zwischen der Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Zulassung eines persönlichen Beistandes unterscheiden. Abgelehnt wurde aber beides“, beschreibt eine Zuschauerin die Situation. Die Angeklagte gibt sic jedoch zuversichtlich:“ Richter Henrici scheint es – wie die meisten RichterInnen – zu überfordern, wenn Angeklagte ihre Rechte wahrnehmen wollen. Dies werde ich mir jedoch  nicht verbieten lassen.“

Der Richter, welcher es anscheinend gewohnt, ist als Gott einer Verurteilungsindustrie zu arbeiten und Menschen am Fließband zu verurteilen, war sichtlich überrascht, dass die Angeklagte, dieses Spiel nicht mitspielen wollte, und die Regeln der Justiz gegen diese selbst verwendete, und mit ständigen Anträgen und dem pochen auf ihre Rechte eine fließbandmäßige Aburteilung verunmöglichte. Bereits vor Prozessbeginn zeigten UnterstützerInnen mit Bannern und Kreidesprüchen ihre Solidarität. Die Kreidemalerei wurde von Justizangestellten als Sachbeschädigung ausgelegt. Eine Person sollte deshalb nicht in das Gerichtsgebäude gelassen werden. Sie erklärte: “Das ist Willkür. Das Gericht will mich hier mit haltlosen Vorwürfen von einer Öffentlichen Verhandlung fernhalten. Nachdem mehrere Personen intervenierten, sahen die Wachtmeister ein, dass ihre Reaktion überzogen war (vielleicht sollten sie auch einsehen dass ihre Existenz als Justizschützer überzogen ist).