Bericht des Gefangen André Moussa aus der JVA Willich - Aufruf zur Solidarität

JVA Willich

Salam & Hallo, Genossen und Unterstützer der linkspolitischen Gefangenen,

ich bin André Moussa und 45 Jahre alt. Ich bin auf Grund meiner „Konsumproblematik“ d.h. Besitz für den Eigenkonsum zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Zusätzlich 18 Monate Bewährungswiderruf ! Insgesamt bin ich als sozial-politischer Gefangener also 5 Jahre Gefangener in der BRD. Zudem in einem der „Rechtbeugerknäste“ NRWs, Willich I.

 

Ich kämpfe nun als Vereinsgründer des KNASTSCHADEN (e.V. i. Gr.) für die Belange der politischen und sozial-politischen Gefangen (jedoch nicht für rechte Gefangene und Sexualstraftäter). Ich helfe jedem Gefangenen der Hilfe will und auch benötigt...

 

Zudem kämpfe ich für meine durch das Grundgesetz garantierten Rechte. Die JVA-Leitung unternimmt alles, um zu verhindern, dass ich Informationen an die Öffentlichkeit trage, obwohl auch ich als Gefangener das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Zwar ist dieses Recht im Knast sowieso eingeschränkt (bis zur totalen Zensur). So beschäftigt sich eine Sachbearbeiterin der Abteilung Sicherheit und Ordnung damit, die ein/ausgehende Post zu lesen.

Aber auch alles was an Lesematerial reinkommt, wie Zeitschriften, Zeitungen und Bücher. Dadurch werden mir Zeitungen wie z.B. die der Roten Hilfe, aber auch das Antifaschistische Infoblatt verboten (hat der Staat nicht gesagt, nach dem NSU-Skandal werden man nun alles gegen Rechts tun ?).

 

Es geht soweit, dass mir die Leitung auch eine Mitmachzeitung wie den „Querkopf“ aus Berlin und Köln komplett verbietet, da diese Zeitung eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ist und man dadurch den Gefangenen in seiner Oppositionshaltung gegenüber Staat und seiner Justiz noch stärken könnte. Zudem würde man durch die Weiterleitung an Mitgefangene diese an ihrer Resozialisierung hindern !

 

Mir wird alles zerstört, was ich liebe. Sei es meine Frau, mit der ich über 6 Jahren lebe, bzw. durch die 3 Jahre Haft „getrennt“.

 

Ich, der 45 Jahre ist, sei schwerst Drogenabhängig, so die Aussagen und Stellungnahmen der Justiz und ihrer Organe, denen aber alles daran gelegen sein muss, dass z.B. eine Beziehung (Verlobte) entgegen Art. 5 und 6 Abs. 1 GG nicht aufrecht gehalten werden kann.

 

Dabei sollen gerade langstrafige Gefangene, so sie keinen Urlaub bekommen, Langzeitbesuche bekommen, um die Beziehung aufrechtzuerhalten (LG Hamburg) !

 

Nach § 3 Abs. I Strafvollzugsgesetz soll das Leben des Gefangenen dem Leben draußen gleichgestellt sein, soweit dies möglich ist. Nach Abs. 2 ist schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken.

 

Für das Ziel, meine Beziehung nicht zu zerstören, habe ich mein Leben aufs Spiel gesetzt, indem ich einen Hungerstreik von über 101 Tagen gemacht habe (Sieh auch www.political-prisoners.net vom 27.10.2011).

Bis heute gilt jedoch das Verbot von Langzeitbesuchen.

 

Doch wenn man glaubt, nur im Bereich Außenkontakte nutzt die Justiz alle Waffen, nein, selbst im ärztlichen Behandlungsbereich ist das so. So wurden mir seit meiner Kindheit wegen chronischer Schlafstörung verordnete Schlafmittel einfach nur auf Grund der „Befangenheit“ des Arztes abgesetzt, weil er ganz genau weiß das er „der Gott in weiß ist“ und er nach seinem Ermessen praktisch alles tun kann. Selbst im Substitutionsprogramm, was hier in NRW für jeden Gefangenen gilt, habe ich NULL Mitspracherecht, obwohl die JVA und deren Leitung Rücksicht darauf nimmt, das, bevor man mich zu wichtigen Gesprächen etc. holt, immer erst das Methadon erhalten hab!

Doch von Seiten des Lazaretts und natürlich des Arztes nimmt man lieber meine Gesundheit in Kauf, als zu sagen OK, wenn du es früher brauchst, dann geben wir es dir auch früher.

 

Nach § 64 StVollzG hat der Gefangene ein Recht auf tägliche Freistunden. Nimmt der Gefangene nicht regelmäßig Teil, ist die JVA angehalten den Gfg. Zu ermutigen, zumindest ihn zu fragen, warum er nicht an der Freistunde teilnimmt. Weil ich u.a. unter Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen in beiden Beinen leide, auf Grund der menschenunwürdigen Unterbringung und der Enge in der Zelle hat mir das OLG Düsseldorf eine Summe von fast 3000 € für mind. 144 Tage (a 20 Euro pro Tag) angeboten/geurteilt. Die Vergleiche gehen seitdem hin und her, ein Urteil ist bis dato noch nicht gefallen (Beschluss OLG Düsseldorf vom 14.11.2011I I- 18 W 56/11, LG Krefeld 2-0-108/11).

Dazu sei angemerkt, dass ich für mindestens sieben Gefangene dabei behilflch war Schadensersatzklagen zu machen, bis auf einen haben alle super Vergleiche erhalten. Nur einer geht wie ich bis zum Ende, also einem Urteil.

 

Also, anhand dieser nur wenigen Beispiele erkennt ein JEDER, wie man mit mir umgeht, obwohl ich gegen keine Strafvollzugsgesetze verstoße. Dabei geht es nicht nur um die Haftbedingungen, nein, auch eine Therapie z.B. nach §§ 35,36 BtMG, die jedem zusteht, der eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren hat, und dessen Tat mit seiner Sucht zu tun hat, wird mir vorenthalten. Das Gesetz sagt aber, dass eine Gefangener eine Therapie statt Strafe bekommen muss!

Über 25 Jahre habe ich mit der Sache zu tun, erhalte durchweg Methadon draußen über Jahre und in der Haft seit Beginn der U-Haft bis zur heutigen Strafhaft (z.Zt. 6 ml.). Alle haben für eine substitutionsgestützte Therapie plädiert, nur einer nicht, die Staatsanwaltschaft Wupertal! Also musste ich den Weg über die Reststrafe gehen /§ 57 StGB), es haben auch alle zugestimmt.

Wo jeder dann entlassen würde, ich NICHT, denn plötzlich kommt man mit einer Gefahrenprognose an. Ich könnte ja eine Gefahr für die Öffentlichkeit sein. Zum Vergleich: Im März 2012 schändet ein Täter einen kleinen 11-jährigen Jungen im Schwimmbad Gelsenkirchen und was gibt man ihm? Kaum zu fassen: 6 Monate auf Bewährung?

Spinne ich oder Staat und ihre Richter, die mir ins Gesicht sagen, ich könnte rückfällig werden. Was ist denn, wenn der Typ rückfällig wird?

Aber es ist bekannt, wie der Staat mit mit linkspolitischen Gefangenen „umgeht“, die nicht nur mit Repressionen und Willkür überhäuft werden.

Faschisten prügeln und morden durch das Land und werden nur teilweise mit Lächerlichkeiten an Strafen versehen. In Eisfeld haben drei Täter mit Schlagring und Teleskopstock einen Ausländer ins Koma geprügelt und den Vater der helfen wollte direkt auch noch zusammengetreten. Keiner von den dreien ist in U-Haft gegangen!

Aber ich als Konsument muss mal eben drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe machen, denn bis heute war kein Gutachter da. Am 25.4.13 war die Anhörung. Bis der das Gutachten geschrieben hat sind nochmal Monate vergangen, so dass die Freiheitsstrafe fast verbüßt ist. Doch das ist ja schon normal für einen sozial-politischen Gefangenen!

 

Ich rufe daher zur Solidarität auf um mich in meinem Kampf noch zu Unterstützen und wenns nur ne Email an Richter und Co. Ist!

Schreibt Emails, macht Aufrufe bei Facebook usw., denn wir brauchen eure Unterstützung. Für mich, der gegen dieses System der Menschenrechtsverletzungen ankämpft ist Solidarität sehr wichtig. DENN SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE.

 

KNASTKAMPF IST KLASSENKAMPF!

André Moussa

 

Schreibt dem Gefangenen André Borris M.a Moussa Schmitz

 

Gartenstr. 1 JVA

47877 Willich