Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
die 36-jährige türkische Staatsangehörige Sonnur D. und den 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen Muzaffer D. durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen und des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Darüber hinaus werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs insgesamt zwölf Wohnungen und der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume in Deutschland sowie - im Wege der Rechtshilfe - in Österreich und den Niederlanden durchsucht, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten sowie vier weiterer Beschuldigter. Im Bundesgebiet sind für die Bundesanwaltschaft etwa 50 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Niedersachsen sowie darüber hinaus weitere Beamte der Polizeipräsidien Hagen und Wuppertal im Einsatz.
Weitere Festnahmen und Durchsuchungen wurden zeitgleich in Abstimmung mit den in eigener Zuständigkeit handelnden Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Hamburg vorgenommen.
Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sind am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht Düsseldorf die 47-jährige türkische Staatsangehörige Latife C. und der 33-jährige türkische Staatsangehörige Özkan G. durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.
Zugleich lässt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgerichts Düsseldorf insgesamt 23 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten durchsuchen, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten und vier weiteren Beschuldigten sowie der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume und mehrere Geschäftsräume in Deutschland. An dem Einsatz sind etwa 270 Polizeibeamte und beschäftigte beteiligt.
Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg werden auf der Grundlage zweier Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - im Wege der Rechtshilfe - in Belgien Wohnräume eines weiteren Beschuldigten und der Vereinigung zuzurechnende Vereinsräume in Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin durchsucht.
Alle Beschuldigten sind verdächtig, sich spätestens seit dem Jahr 2002 als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt. Zuletzt hat sich die DHKP-C zu dem Selbstmordanschlag am 1. Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara bekannt, bei dem der Attentäter selbst und ein Wachmann der Botschaft getötet und drei weitere Personen verletzt wurden.
Die Beschuldigten Sonnur D. und Muzaffer D. sind dringend verdächtig, als hochrangige Führungskader der Vereinigung in Deutschland tätig gewesen zu sein und insbesondere - zuletzt überwiegend in Nordrhein-Westfalen - Finanzmittel für die DHKP-C beschafft und an die Führung weitergeleitet zu haben.
Die Beschuldigte Sonnur D. wird morgen, der Beschuldigte Muzaffer D. heute Nachmittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen wird.
Die Beschuldigten Latife C. und Özkan G. sind ebenfalls dringend verdächtig, als Funktionäre der Vereinigung in Deutschland Finanzmittel für die DHKP-C in Nordrhein-Westfalen beschafft, verwaltet und weitergeleitet zu haben. Sie sollen am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verkündung der Haftbefehle vorgeführt werden.
Mit den weiteren Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter Niedersachsen und Baden-Württemberg beauftragt. Ein entsprechender Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat das Landeskriminalamt Hamburg mit den weiteren Ermittlungen betraut.
Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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