Der für Montag, 3.6.2013, angesetzte Prozess gegen einen Antimilitaristen wegen angeblichem Betreten des Gefechtsübungszentrums Altmark (GÜZ) wurde noch vor Beginn verschoben. Der Angeklagte hatte sich mit einem Befangenheitsantrag dagegen gewandt, dass ihm Akteneinsicht verwehrt worden war.
Er beantragte die Ablehnung des Richters Schreier, weil ohne Akteneinsicht an ein faires Verfahren nicht zu denken sei. „Von wirklicher Fairness kann bei Gerichtsprozessen ohnehin niemals die Rede sein, aber ohne Akte ist effektive Verteidigung nahezu undenkbar“, so der Betroffene. „An diesem Gericht wurde 2008 der Totalverweigerer Moritz aus Neumünster verurteilt. Ich erwarte nicht dass sich an der politischen Linie des Amtsgerichts hier am Bundeswehrstandort Strausberg seitdem irgendetwas geändert hat. Autoritäres Gerichtsdenken versteht sich gut mit autoritärem Militärgetue. Die Justiz ist Teil einer Politik, die Kriegspolitik deckt und Antimilitarismus verfolgt“. Vor dem Gericht protestierten unterstützende Menschen sowie antimilitaristische Einhörner für die sofortige Abschaffung der Bundeswehr.
Weitere Gerichtstermine:
- Über die Klage gegen einen Platzverweis, der im Rahmen des war-starts-here-Camps 2012 erteilt wurde wird am 24. Juni vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt
- Am 25.6. und 8.7. wird es in Strausberg weitere Bußgeldverfahren gegen Antimilitarist_innen geben
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