Am 3. Juni wird um 12:45 Uhr am Amtsgericht Strausberg gegen einen Antimilitaristen verhandelt, dem vorgeworfen wird, sich unerlaubt auf militärischem Sperrgebiet aufgehalten zu haben.
Hintergrund: Weil sie im Auto bis an den Zaun des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark heranfuhren und dann wenden und zurückfahren wollten, erhielten AntimilitaristInnen Bußgelder über je 150 Euro.
Es klingt absurd: Vier Menschen fahren in einem Auto umher, sind interessiert am GÜZ, folgen der Beschilderung dorthin, um sich das Gelände von außen anzuschauen. Sie stoßen auf einen Zaun und Schranken, wenden unverzüglich und wollen wieder fahren. Daran werden sie von Soldaten gehindert, die ihren Passierschein sehen wollen. Jede Erklärung, dass die AutoinsassInnen genau wegen des fehlenden Scheins gewendet hätten und nun auf dem Rückweg seien, wird als Ausrede abgetan. Es wird sogar noch die Polizei hinzugerufen, die den vier AutoninsassInnen Platzverweise für die nächsten Tage erteilt.
Die Platzverweise wurden begründet mit einem Verstoß gegen die geltende
Allgemeinverfügung. Hintergrund dieser Verfügung war das zeitgleich
laufende Camp „war-starts-here“. Anlässlich dieses antimilitaristischen
Camps waren im Umfeld des gesamten Truppenübungsplatzes Proteste und
Demonstrationen verboten worden. Die Polizei behauptete nun, gegen diese
Verfügung hätten die Autofahrenden verstoßen. „Der Vorwurf ist
juristisch in meinen Augen unhaltbar, denn die Verfügung untersagte
Demonstrationen. Autofahrten fallen nicht in den Geltungsbereich der
Verfügung – allein schon deswegen nicht, weil der Geltungsbereich der
Verfügung mehrere Bundesstraßen in der Nähe aber außerhalb des GÜZ
umschließt. Wir hatten keinerlei Demonstrationsmaterial wie Fahnen oder
Transparente dabei, haben keine Anstalten gemacht, auszusteigen, haben
nichts gerufen oder gefordert. Von einer Demonstration kann also keine
Rede sein. Deswegen haben wir uns entschieden, gegen die Platzverweise
zu klagen.“ so eine der Betroffenen. „Mir erscheint es, als handle es
sich bei den überzogenen Bußgeldern von 150 Euro pro Person um ein
Revanchefoul. Wer sich gegen Polizeimaßnahmen zur Wehr setzt wird
überdurchschnittlich hart bestraft.“ so der Betroffene. „Eine
Zusammenlegung der Verfahren lehnt das Gericht bisher ab, weshalb nun
viermal über die gleiche Sache verhandelt werden muss und wir alle
alleine vor Gericht stehen.“
Neben dem unberechtigten Aufenthalt auf Militärgelände wird den vieren
auch vorgeworfen einen Brief der Wehrbereichsverwaltung nicht
beantwortet zu haben. Dafür wurde das Bußgeld gleich nochmal um 50 Euro
erhöht. „Diese absurden Strafen sollen uns einschüchtern und unseren
Widerstand gegen den kriegerischen Normalzustand schwächen. Wir lassen
uns dadurch aber natürlich nicht davon abhalten, weiter aktiv zu sein
gegen Krieg, Kriegsvorbereitung und Militarismus.“ so eine weitere
Betroffene. „Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Camp in direkter
Nähe zum GÜZ geben und natürlich sind wir wieder dabei!“
Weitere Gerichtstermine:
- Über die Klage gegen den Platzverweis wird am 24. Juni vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt
- Am 25.6. und 8.7. wird es in Strausberg weitere Bußgeldverfahren gegen die anderen Beteiligten geben
Weitere Infos unter: krieg.nirgendwo.info