Gute Arbeit für uns alle« steht auf den Fähnchen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die am 1. Mai sicherlich wieder in großer Zahl zu sehen sein werden. Gefangene der Justizvollzugsanstalt Willich in Nordrhein-Westfalen kleben jene Fähnchen nach jW vorliegenden Informationen für einen Tageslohn von 11,16 Euro zusammen. Tagespensum nach den Worten eines Gefangenen: 1600 Stück. Direkter Auftraggeber ist die Firma SUTHOR Papierverarbeitung GmbH & Co KG in Nettetal, die mit einer vom DGB beauftragten Werbeagentur zusammenarbeitet. Der Gewerkschaftsbund hatte nach den Worten seines Pressesprechers Klaus Harbers bis zum gestrigen Tag keine Kenntnis davon, daß die Fähnchen im Gefängnis produziert werden. Harbers erklärte dazu gegenüber jW: »Solange die Arbeitsbedingungen stimmen, die Arbeit freiwillig erfolgt und im Rahmen der Gesetze bezahlt wird, ist gegen Arbeit im Strafvollzug nichts einzuwenden. Im Gegenteil: sie ist eine wichtige Vorbereitung für die Häftlinge auf das Leben in Freiheit nach der Haftzeit.« Nach Kenntnis des DGB würden die Insassen der JVA Willich nur mit ihrer Zustimmung eingesetzt – sie könnten die Arbeit jederzeit beenden.
Was Gewerkschaften in freier Wildbahn als grob sittenwidrig ansehen würden, ist in Haftanstalten schlicht »im Rahmen der Gesetze«: Die Vergütung der Gefangenen richtet sich bundesweit nach dem § 43 Strafvollzugsgesetz. Demnach stehen ihnen satte neun Prozent des deutschen Durchschnittslohns im vorvergangenen Kalenderjahr zu. Früher bekamen Häftlinge allerdings nur fünf Prozent. Darin sah das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 1998 einen Verstoß gegen das Resozialisierungsgebot und forderte eine deutliche Erhöhung. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die bescheidene, 2000 in Kraft getretene Neuregelung lehnte es ab. (clw)