Der Sachverständige Dr. Haag, der sich zur Vernehmungsfähigkeit von Hermann F. äußern soll, stand im Mittelpunkt dieses Prozesstages. Zuerst nahm er – schriftlich vorbereitet – zum Befangenheitsantrag der Verteidigung Stellung. Kernpunkt: psychische Auffälligkeiten könnte er auch ohne besondere traumatologische Fachkenntnisse beurteilen. Die Staatsanwaltschaft meinte, wenn der Sachverständige fachlich unqualifiziert wäre, sei dies kein Befangenheitsgrund. Die Verteidigung versuchte diesen tiefsinnigen Ausführungen noch etwas entgegen zu setzen, leider erfolglos.
Die Kammer lehnt den Befangenheitsantrag ab und nach 12 Uhr konnte dann
der Sachverständige seine Erkenntnisse vortragen. Hermann hatte sich
geweigert, sich von diesem Arzt untersuchen zu lassen, aber das machte
dem nichts aus.
Ein altes Gutachten und einige ärztliche Atteste reichten ihm, Hermanns
uneingeschränkte Vernehmungsfähigkeit festzustellen. Hermann hätte zwar
durch die Explosion ein schweres Trauma erlitten, zu einer
posttraumatischen Belastungsstörung sei es aber nicht gekommen, weil
sich in diesen Unterlagen nichts zu Schlafstörungen, Ängsten und
Panikattacken gefunden hätte. Da er auch die Gefahr eines epileptischen
Anfalls durch eine Vernehmung als sehr gering einstufte, kam er zu dem
Schluss, dass Hermann voll vernehmungsfähig ist.
An diesem Tag blieb die Behauptung im Raume stehen, denn die Befragung des Sachverständigen wurde auf den 31.5.2013 vertagt.
Neuer Termin, der bisher noch nicht festgelegt war, ist nun der 31.Mai 2013. Bitte beachtet die Prozesstermine und lasst nicht nach, kritischer Teil der Öffentlichkeit zu sein.