Seit dem 09.04.2013 sitzt Sybille in Beugehaft in Frankfurt-Preußungsheim. Sie sitzt im Knast, weil wie der Name schon sagt, hier ein Mensch "gebeugt" werden soll hinter Gittern. Sybille hatte die Aussage als Zeugin im Prozess gegen Sonja und Christian im RZ Verfahren konsequent verweigert und bereits dafür eine Geldstrafe kassiert. Sie sitzt nun hinter Gittern, aus einer Überzeugung, die der Staat versucht zu brechen, mit Knast, also der Isolation vom Umfeld. Deshalb ist es wichtig das wir ihr unsere Solidarität zeigen! Jetzt, überall!
Der Staat zeigt seine Zähne, sorgen wir für Zahnausfall!
Die
Androhung in Gerichtsverfahren gegenüber Menschen die nicht aussagewillig
und bereit sind, dass auch eine Beugehaft verhängt werden kann, wurde in Prozessen der vergangenen Jahre immer wieder in den Gerichtssälen
von den staatlichen VertreterInnen in den Raum geworfen. Die letzten
vollstreckten Beugehaft-Androhungen liegen bereits etwas zurück. Fast
schien es BeobachterInnen von politischen Prozessen ein kleiner Sieg zu
sein, dass dieses offensichtliche vollkommen idiotische Mittel gegen
politische Menschen nicht mehr zum Einsatz kommt. Schliesslich ist die
Haftdauer bei einer Beugehaft begrenzt, also max. ein halbes Jahr
durchführbar. Trotz der Tatsache das der Zeitraum bei einer Beugehaft
überschaubar bleibt und somit auch für das politische Umfeld "regelbar" ist,
wird der Mensch der selber in die Beugehaft gehen muss, aus seinem
sozialen Gefüge komplett rausgerissen. Der Beugehaftalltag ist immer
wieder gekennzeichnet von diversen Schikanen im Vollzugsalltag, denn hier geht es für
die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft ja nun darum den Menschen
innerhalb eines halben Jahres "zu beugen". Postspirenzien, verweigerte
Einkäufe, Besuchsverbote, verlegungen innerhalb der JVA's etc., alles
Mittel der Justiz die wir aus vergangenen Beugehaften kennen.
Sybille
hat sich dennoch entschieden diesem Druck nicht nachzugeben und ging mit einem starken Signal in die Haft. Und was passiert hier draußen bisher? Kaum
etwas! Das muss sich ändern! Es ist, auch wenn für viele
innerhalb der radikalen Linken vielleicht ein direkter Bezug zum
Verfahren fehlen mag, eine solidarische Pflicht sich hinter, bzw. vor
unsere politischen Gefangenen zu stellen. Hier findet ein Schlagabtausch
zwischen Menschen statt, die auch nach 30 Jahren ihrer Überzeugung,
ihrer Einstellung zum Leben, ihren geführten Kämpfen, treu gegenüber sich bleiben und
einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Gericht was versucht den Druck zu
erhöhen und die Beteiligten als kriminelle und unpolitische handelne Individuen zu isolieren. Zeigen wir vielfältig das wir hinter Sybille, Sonja &
Christian stehen! Das sie Teil von uns sind und zu uns gehören!
Schreibts an jede Wand: "Wer das Recht spricht hat die Macht, bis..."
Wir fordern die sofortige Freilassung von Sybille, Sonja und Christian!
Wir warnen das Gericht eindeutig, den Bogen zu überspannen!
Solidarische Grüßen euch Sybille, Sonja und Christian! Wir sind für euch da!
Sybille in einer Erklärung zum Prozess:
"Vor
30 Jahren wurde ich vom Frankfurter Oberlandesgericht allein aufgrund
von Aussagen meines damaligen Verlobten Hermann Feiling verurteilt, die
nicht nur ich damals für nicht verwertbar hielt.
Hermann
war im Juni 78 bei einer Explosion in seiner Wohnung schwer verletzt
worden, nachdem ein Sprengsatz für das Argentinische Konsulat in
München – es war 1978 und Fußballweltmeisterschaft in der damaligen
Diktatur Argentinien – vorzeitig explodiert war. Keine 24 Stunden,
nachdem er in einer Operation beide Augen verloren hatte und die Beine
bis kurz unter dem Becken amputiert worden waren, begannen die
Vernehmungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Das ging so weiter
bis in den Oktober 1978 hinein, wofür man Hermann noch in einer
Polizeikaserne (!) „unterbrachte“ – alles ganz ohne Haftbefehl.
[...]
Es
war nicht meine Entscheidung und schon gar nicht die von Hermann, die
Vorgänge von vor 34 Jahren wieder hervorzuholen. Aber wenn das
Frankfurter Landgericht es jetzt so entschieden hat, dann muss auch und
vor allem der Umgang von Polizei und Justiz mit Hermann im Jahre 1978
Gegenstand des gegenwärtigen Prozesses sein. Dies ist der Kern meiner
„Gesinnung“ – die Staatsanwaltschaft bezeichnete mich als
„Gesinnungstäterin“ – und meiner Haltung zu diesem Prozess.
Meine
Entscheidung zu schweigen, entspringt nicht Lust und Laune, wie die
Vorsitzende Richterin mir vorhielt. Ich habe sie mir reiflich überlegt,
insbesondere auch, weil die schwerwiegenden Konsequenzen nicht nur mich
betreffen, sondern natürlich meine Familie und die Wohngemeinschaft
mit Hermann mit. Und darüber entscheidet das Gericht – und nicht ich.
Ich habe für mich entschieden, in diesem Prozess keine weiteren Aussagen zu machen." Sybille