Keine Lex Freiburgiensis

Erstveröffentlicht: 
21.04.2013

Im Konflikt um das 1.-MAI-FEST im Grün zeichnet sich keine Lösung ab – stattfinden soll es trotzdem


Nun also doch: Wie das Bündnis „Recht auf Stadt“ in einer Pressemitteilung ankündigt, soll es auch in diesem Jahr ein 1.-Mai-Fest im Freiburger Sedanviertel geben. „Wir sehen keinen Grund, warum die langjährige Tradition des 1.-Mai-Straßenfests im Grün durch grün-spießige Ordnungspolitik zerstört werden soll“, heißt es in dem Schreiben. Erst Ende März waren Befürworter des „Autonomen Straßenfests“ vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gescheitert. Sie hatten gegen eine Verbotsverfügung des Amtes für Öffentliche Ordnung geklagt, das die Veranstaltung bereits 2012 untersagt hatte. Seine Entscheidung hatte das Gericht damit begründet, dass es eines festen Ansprechpartners bedürfe, der die Verantwortung für das Straßenfest übernehme. Nur so könne eine Genehmigung erwirkt werden.


Diesen Schritt aber wollen die Initiatoren weiterhin nicht beschreiten und argumentieren mit dem spontanen „Charakter“ des Fests. Winnie Lutz, Betreiber des Kyosk im Sedanviertel, der ebenfalls gegen das Verbot geklagt hatte, führt einen weiteren Grund an. Am Runden Tisch sei man sich mit Anwohnern, die sich in der Vergangenheit über Lärm und Unrat beklagt hatten, einig geworden. „ Bedenken wurden ausgeräumt, ein Kompromiss gefunden.“ Die Stadtverwaltung, die auf eine ordentliche Anmeldung der Veranstaltung poche, betreibe „Blockadepolitik“.

 

„Niemand hat etwas gegen das Fest“, sagt Rathaus-Sprecherin Edith Lamersdorf. Es gebe aber Regeln, an die sich alle halten müssten, und dazu zähle eben auch, dass eine Person die Verantwortung übernimmt. „Das ist keine Lex Freiburgiensis.“ Zur Lösung des Konflikts wird weder das Beharren auf freier Entfaltung beitragen, noch das Pochen auf Ordnungsregeln. Und so wird es letztlich wohl vor llem darum gehen, ob der 1. Mai mit viel oder mit wenig Polizeipräsenz begangen wird.


JJA