In Bremen steht ein früherer Polizeiarzt wegen des Todes eines mutmaßlichen Drogendealers vor Gericht. Der 35-Jährige starb, nachdem der Mediziner ihm ein Brechmittel verabreicht hatte. Schon zweimal wurde der Arzt freigesprochen - beide Urteile kippte der Bundesgerichtshof.
Bremen - Ein ehemaliger Polizeiarzt steht wegen der tödlichen Verabreichung von Brechmittel vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der 49-Jährige ist in dem Fall bereits zum dritten Mal angeklagt. Die Neuauflage des Prozesses wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch für den Mediziner aufgehoben und das Verfahren ans Bremer Landgericht zurückverwiesen hatte.
In zwei Prozessen hatte das Landgericht den Arzt freigesprochen. Der Bundesgerichtshof kassierte die Urteile jedoch beide Male. Im ersten Verfahren war er freigesprochen worden, weil er nach Ansicht der Richter zu schlecht ausgebildet und zu unerfahren gewesen sei, um die Folgen seines Handelns abzusehen. Allerdings hatte die Kammer keinen Zweifel daran, dass er "objektiv" für den Tod des mutmaßlichen Dealers verantwortlich war.
Im zweiten Verfahren konnten die Richter nicht mit Sicherheit feststellen, dass der Mediziner die Verantwortung für den Tod des 35-Jährigen trage und sprachen ihn erneut frei. Doch auch diese Entscheidung hatte vor dem BGH keinen Bestand.
In dem Verfahren sind bis Mitte Mai fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen.