Neues Verfahren: Polizeiarzt wegen tödlichen Brechmitteleinsatzes angeklagt

Bulle vor Gericht
Erstveröffentlicht: 
09.04.2013

In Bremen steht ein früherer Polizeiarzt wegen des Todes eines mutmaßlichen Drogendealers vor Gericht. Der 35-Jährige starb, nachdem der Mediziner ihm ein Brechmittel verabreicht hatte. Schon zweimal wurde der Arzt freigesprochen - beide Urteile kippte der Bundesgerichtshof.

 

Bremen - Ein ehemaliger Polizeiarzt steht wegen der tödlichen Verabreichung von Brechmittel vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der 49-Jährige ist in dem Fall bereits zum dritten Mal angeklagt. Die Neuauflage des Prozesses wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch für den Mediziner aufgehoben und das Verfahren ans Bremer Landgericht zurückverwiesen hatte.

 

Der Mediziner hatte Anfang 2005 einem mutmaßlichen Drogendealer Brechsirup über eine Magensonde eingeflößt, damit dieser verschluckte Kokainkügelchen erbrach. Nach Verabreichung des Brechmittels verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes zusehends. Der Mediziner rief den Notarzt, setzte die Prozedur jedoch fort. Der 35-jährige mutmaßliche Dealer aus Sierra Leone fiel dabei ins Koma und starb einige Tage später im Krankenhaus.

In zwei Prozessen hatte das Landgericht den Arzt freigesprochen. Der Bundesgerichtshof kassierte die Urteile jedoch beide Male. Im ersten Verfahren war er freigesprochen worden, weil er nach Ansicht der Richter zu schlecht ausgebildet und zu unerfahren gewesen sei, um die Folgen seines Handelns abzusehen. Allerdings hatte die Kammer keinen Zweifel daran, dass er "objektiv" für den Tod des mutmaßlichen Dealers verantwortlich war.

 

Im zweiten Verfahren konnten die Richter nicht mit Sicherheit feststellen, dass der Mediziner die Verantwortung für den Tod des 35-Jährigen trage und sprachen ihn erneut frei. Doch auch diese Entscheidung hatte vor dem BGH keinen Bestand.

 

In dem Verfahren sind bis Mitte Mai fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen.